Das Institut des Verständlichen in russischen Gerichtsverfahren besteht seit fast vier Jahrhunderten. Nach dem geltenden Strafprozessrecht wird ein erheblicher Teil der Ermittlungshandlungen unter obligatorischer Beteiligung von Zeugen durchgeführt, die die Tatsache, den Verlauf und die Ergebnisse der Handlungen, bei denen sie anwesend waren, zu bestätigen haben. Der Wandel der politischen und wirtschaftlichen Ordnung in Russland in den 1990er Jahren hat zu einem Wandel der Moral- und Wertorientierungen der Bevölkerung, zu einem Rückgang des allgemeinen Rechtsbewusstseins und zu einer Zunahme des Rechtsnihilismus geführt. All dies manifestiert sich insbesondere in der Weigerung der Bürger, als Zeugen und Verstehende aufzutreten, da das Gesetz die Verpflichtung der Bürger zur Unterstützung der Strafverfolgungsbehörden nicht festschreibt. Die Existenz der Institution des Verstandenen verursacht eine zweideutige Einschätzung unter Wissenschaftlern, Prozessionisten und Praktikern, was sich negativ auf die Tätigkeit der Strafverfolgungsbehörden auswirkt. Die Analyse des beschriebenen Fachgebietes bezeugt das Vorhandensein einer Reihe von Problemen, die ein wissenschaftliches Verständnis erfordern, mit dem Ziel, neue Herangehensweisen an den Verfahrensstatus des Verstandenen und seine Rolle im Strafprozess und in der operativen Suchtätigkeit zu definieren.
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