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Mit dem Gesetz Nr. 13.243/16, mit dem das seit 2004 geltende Innovationsgesetz 10.973 geändert wurde, sind die NIT berechtigt, eine eigene Rechtspersönlichkeit anzunehmen. Unterschiede in der Verwaltung und der Rechtsform können eine wichtige Rolle bei der Fähigkeit des Technologischen Innovationszentrums spielen, angemessene Bedingungen für die Erfüllung seines Zwecks zu bieten. Ziel dieser Arbeit war es, zu ermitteln, welche Rechtsformen es im nationalen Rechtssystem gibt, die mit der neuen Rechtsvorschrift vereinbar sind, die Vor- und Nachteile jeder einzelnen von ihnen zu bewerten und…mehr

Produktbeschreibung
Mit dem Gesetz Nr. 13.243/16, mit dem das seit 2004 geltende Innovationsgesetz 10.973 geändert wurde, sind die NIT berechtigt, eine eigene Rechtspersönlichkeit anzunehmen. Unterschiede in der Verwaltung und der Rechtsform können eine wichtige Rolle bei der Fähigkeit des Technologischen Innovationszentrums spielen, angemessene Bedingungen für die Erfüllung seines Zwecks zu bieten. Ziel dieser Arbeit war es, zu ermitteln, welche Rechtsformen es im nationalen Rechtssystem gibt, die mit der neuen Rechtsvorschrift vereinbar sind, die Vor- und Nachteile jeder einzelnen von ihnen zu bewerten und schließlich die beste Rechtsform vorzuschlagen, die das NIT-Rio für die Ausübung seiner Tätigkeiten annehmen sollte.
Autorenporträt
Master in Proprietà Intellettuale e Innovazione dell'INPI, specializzazione in Diritto dello Spettacolo dell'UERJ, specializzazione in Diritto della Proprietà Privata del PUC-RIO e laurea in Giurisprudenza dell'UVA.Quindici anni di esperienza in proprietà intellettuale, innovazione, trasferimento tecnologico e Diritto dell'Innovazione. Attualmente lavora presso INT.