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Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Soziologie - Arbeit, Beruf, Ausbildung, Organisation, Note: 1,0, Universität Koblenz-Landau (Institut für Sozialwissenschaften), Veranstaltung: Erziehungs- und Bildungssoziologie, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Theorie der Institutionellen Diskriminierung ist einer von vielen Erklärungsansätzen zur sozialen Ungleichheit. Bisher in Deutschland wenig thematisiert, haben Gomolla und Radtke in den letzten Jahren umfangreiche Studien, vor allem in Bielefeld, zur institutionellen Diskriminierung betrieben. In dieser Arbeit werden diese Studien…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Soziologie - Arbeit, Beruf, Ausbildung, Organisation, Note: 1,0, Universität Koblenz-Landau (Institut für Sozialwissenschaften), Veranstaltung: Erziehungs- und Bildungssoziologie, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Theorie der Institutionellen Diskriminierung ist einer von vielen Erklärungsansätzen zur sozialen Ungleichheit. Bisher in Deutschland wenig thematisiert, haben Gomolla und Radtke in den letzten Jahren umfangreiche Studien, vor allem in Bielefeld, zur institutionellen Diskriminierung betrieben. In dieser Arbeit werden diese Studien dargestellt und die Theorie erläutert.Die Untersuchung zur institutionellen Diskriminierung betrifft vor allem Migrantenkinder, obwohl sie durchaus auch auf andere Minderheiten ausgedehnt werden könnte, z. B. behinderte Menschen. Der AStA der Uni Münster argumentiert mit dieser Theorie sogar gegen Studiengebühren. (Vgl. AStA Uni Münster (Hg.) 2003, S. 8) Da sich in Deutschland bisher nur sehr wenig mit diesem Thema auseinandergesetzt wurde, bleiben die Studien von Mechthild Gomolla und Frank-Olaf Radtke die Haup tquellen für diese Arbeit und werden dementsprechend häufig zitiert. 2. Was ist Diskriminierung?"Diskriminierung, meist willk. Benachteiligung von Einzelnen, von sozialen, polit. oder ethn. Gruppen. Das GG enthält neben dem allg. Gleichheitsgrundsatz ein D.-Verbot. (Artikel 3 und 33)." (Brockhaus 1998, S. 200) Artikel 3 Grundgesetz[Gleichheit vor dem Gesetz; Gleichberechtigung von Männern und Frauen; Diskriminierungsverbot](1)Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.(2)Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
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