Trotz des im UGB vorgesehenen Einstimmigkeitsprinzips für Beschlussfassungen in OG und KG, werden in der Praxis oftmals Mehrheitskompetenzen eingeführt. Um die Minderheit vor missbräuchlichen Eingriffen durch die Mehrheit zu schützen, hat Rechtsprechung und Lehre den Bestimmtheitsgrundsatz und die Kernbereichslehre entwickelt. Neben diesen beiden Schutzinstrumenten bedarf es der Beachtung der Treuepflicht und damit eng zusammenhängend des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes, des Gleichbehandlungsgrundsatzes sowie der guten Sitten. Wie verhalten sich nun der Bestimmtheitsgrundsatz, die Kernbereichslehre und die Ausübungskontrolle zueinander? Welche Kritikpunkte werden gegenüber dem Bestimmtheitsgrundsatz geäußert? Welche Rechte fallen in den Kernbereich? Welche Tendenzen lässt die Rechtsprechung erkennen? Diese Fragen werden in der vorliegenden Arbeit behandelt. Ferner wird eine systematische Darstellung der uneinheitlichen Rechtsprechung und Literatur versucht.