Integration von Strafgefangenen zur Verringerung der Rückfälligkeit in Mauritius

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Die Inhaftierung kann aus der Sicht der Vergeltung als Rechtfertigung für die Bestrafung betrachtet werden, die besagt, dass die Gesellschaft das Recht hat, zu bestrafen, solange dies rechtmäßig und in einem angemessenen Verhältnis zu dem vom Straftäter begangenen Unrecht gegenüber den Mitgliedern der Gesellschaft erfolgt. Folglich ist das Medium der Inhaftierung, das Gefängnis, der Verwahrer des Straftäters, der sich in einem Entmündigungsprozess befindet, der als ein Zustand der Unfähigkeit oder des Unvermögens verstanden werden kann, voll aktiv oder frei zu sein. Darüber hinaus ...