Die Studie untersucht Aufenthaltssicherungspraktiken von unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten. Nach einem abgelehnten Asylantrag dominiert das Leistungsprinzip, dass ein sicherer Aufenthalt mit Teilhabemöglichkeiten und einem Mehr an Freiheit über "Integration" selbst zu erarbeiten ist. Es geht dabei vordergründig um die individuelle Einsatzbereitschaft, Kapitalien gewinnbringend auf dem deutschen Arbeitsmarkt einzusetzen, sich entlang eines Fähigkeitsregimes selbst zu optimieren und die Folgen von aufenthaltsrechtlichen Entscheidungen selbst zu verantworten. Institutionen der Jugendhilfe wirken im Prozess der Aufenthaltssicherung ermöglichend und begrenzend zugleich.
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