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Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Politik - Internationale Politik - Thema: Europäische Union, Note: 1,3, Eberhard-Karls-Universität Tübingen, 42 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Klage über einen Verlust nationalstaatlichen Einflusses auf das politische Geschehen ist kein neues Problem. Ebensowenig ist es ein Problem, das ausschließlich auf die Europäische Integration bezogen ist. Im Zuge der Globalisierung fand eine Aushöhlung des Einflusses klassischer politischer Gemeinschaften, wie den Nationalstaaten und subnationaler Einheiten, statt. Einen…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Politik - Internationale Politik - Thema: Europäische Union, Note: 1,3, Eberhard-Karls-Universität Tübingen, 42 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Klage über einen Verlust nationalstaatlichen Einflusses auf das politische Geschehen ist kein neues Problem. Ebensowenig ist es ein Problem, das ausschließlich auf die Europäische Integration bezogen ist. Im Zuge der Globalisierung fand eine Aushöhlung des Einflusses klassischer politischer Gemeinschaften, wie den Nationalstaaten und subnationaler Einheiten, statt. Einen besonderen Globalisierungs-Prozess stellt die Europäische Integration dar, die in dieser Arbeit unter besonderer Berücksichtigung von Überlegungen zur Verringerung des Legitimationsdefizits der EU durch eine Einbeziehung nationaler und subnationaler Parlamente in einem Verfassungsvertrag betrachtet wird. Insgesamt steht dabei die Frage im Vordergrund, ob, und wenn ja durch welche Methoden, eine verfassungsmößig garantierte, stärkere Einbeziehung nationalstaatlicher und regionaler Parlamente der EU tatsächlich zu mehr Legitimität verhelfen würde oder ob dabei nicht negative Effekte, wie z.B. ein weiterer Verlust von Effizienz und Transparenz, die positiven Effekte überwiegen würden.
Ein Kernpunkt der Überlegungen ist das Subsidiaritätsprinzip, dessen Bedeutungsgehalt im Einzelnen sehr unterschiedlich interpretiert wird. Zunächst wird zu klären sein, inwiefern Interpretationen des Subsidiaritätsprinzips differieren und welche Auswirkungen auf politische Prozesse von den unterschiedlichen Forderungen zu erwarten sind. Verschiedene Vorschläge zur Subsidiaritätskontrolle werden daraufhin diskutiert. Dabei geht es vorallem um die Frage, ob sich gewisse Standards in den Abläufen der parlamentarischen Arbeit der Mitgliedstaaten finden lassen, die zur Herausbildung von einheitlichen Regelungen in einer europäischen Verfassung geeignet wären. Neben einem Vergleich der parlamentarischen Praxis in Finnland und Spanien wird auch geprüft, inwieweit Beschaffenheit und Struktur der COSAC für eine Beauftragung dieses Gremiums mit der Subsidiaritätskontrolle geeignet wären. Zu klären ist in erster Linie, welche Stellung das jeweilige nationale Parlament gegenüber der nationalen Regierung einnimmt und in welchem Maße die Parlamente die Regierungen beeinflussen können. Umgekehrt ist von Interesse, zu welchem Zeitpunkt, und in welchem Umfang die nationalen Regierungen Informationen an die Parlamente weitergeben. Dabei werden besonders Informationen zu EU-Themen berücksichtigt.
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