§ 110 EnWG stellt Objektnetze von den Regulierungsvorschriften des Energiewirtschaftsgesetzes frei. Durch die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes vom 22.5.2008 ist geklärt, dass § 110 Abs. 1 Nr. 1 EnWG zu weitreichende Ausnahmen von EG-Recht zulässt. Das Dritte EG-Energiepaket sieht daher vor, dass sogenannte geschlossene Verteilernetze von den Verpflichtungen zur Ex-ante-Preisgenehmigung und zur Vorhaltung von Regelenergie befreit werden können, im Übrigen aber dem Regulierungsrecht einschließlich der Kontrolle durch die Regulierungsbehörden unterstellt sind. Das Buch gibt für die…mehr
§ 110 EnWG stellt Objektnetze von den Regulierungsvorschriften des Energiewirtschaftsgesetzes frei. Durch die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes vom 22.5.2008 ist geklärt, dass § 110 Abs. 1 Nr. 1 EnWG zu weitreichende Ausnahmen von EG-Recht zulässt. Das Dritte EG-Energiepaket sieht daher vor, dass sogenannte geschlossene Verteilernetze von den Verpflichtungen zur Ex-ante-Preisgenehmigung und zur Vorhaltung von Regelenergie befreit werden können, im Übrigen aber dem Regulierungsrecht einschließlich der Kontrolle durch die Regulierungsbehörden unterstellt sind. Das Buch gibt für die Übergangsphase bis zur Transformation der Richtlinien in das nationale Recht und zur Interpretation der Neuregelung Hinweise, die auch dem Gesetzgeber helfen mögen, die mit viel Rechtsunsicherheit verbundene Übergangsphase baldmöglichst zu beenden.
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Veröffentlichungen des Instituts für deutsches und europäisches Wirtschafts-, Wettbewerbs- und Regul 14
Die Autoren: Franz Jürgen Säcker studierte von 1961 bis 1965 Rechts- und Wirtschaftswissenschaften an den Universitäten Münster, Köln, Bonn und Genf. Der Promotion in Rechtswissenschaften 1966 folgte 1970 die Habilitation für die Fächer Zivilrecht, Handels-, Wirtschafts- und Arbeitsrecht. 1971 promovierte er zum Dr. rer. pol. Es folgten Rufe auf Ordinariate für Zivil-, Arbeits- und Wirtschaftsrecht an den Universitäten Augsburg, Berlin, Bielefeld, Innsbruck, Hamburg, Kiel und Tübingen. Seit 1994 ist er Direktor des Instituts für deutsches und europäisches Wirtschafts-, Wettbewerbs- und Regulierungsrecht der Freien Universität Berlin und leitet zugleich das Institut für Energie- und Regulierungsrecht Berlin e.V. Zudem ist er Mitglied des Kuratoriums des Zentrums für deutsches Recht am Institut für Staat und Recht der Russischen Akademie der Wissenschaften in Moskau, wo ihm 1997 die Ehrendoktorwürde verliehen wurde. Seit 2004 ist er Mitglied im Wissenschaftlichen Arbeitskreis für Regulierungsfragen der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Mitglied des neu gegründeten European Energy Institute (EEI) mit Sitz in Leuven sowie der Academic Society for Competition Law (ascola). Maik Wolf ist wissenschaftlicher Assistent am Institut für deutsches und europäisches Wirtschafts-, Wettbewerbs- und Regulierungsrecht an der Freien Universität Berlin. Er studierte von 1999 bis 2004 an der Freien Universität Berlin. Dem ersten Staatsexamen im Jahre 2004 folgten 2007 die rechtswissenschaftliche Promotion und 2008 das Assessorexamen.
Inhaltsangabe
Aus dem Inhalt: Industriepark - Energieversorger - Vollversorgungskonzept - Privilegierung von Industrienetzen - Drittes Energiepaket - Spielraum des Gesetzgebers - 110 EnWG - Konzerninterne Industrieparks- Drittbezogene und hybride Industrieparks - Geschlossene Verteilernetze - Netz in einem Industrie- oder Gewerbegebiet oder einem Gebiet, in dem Leistungen gemeinsam genutzt werden (industrial, commercial or shared services site) - Geographische Begrenzung - Unbedeutende Anzahl von Haushaltskunden - Einschränkungen bei der Verpflichtung zum Third-Party-Access - Partieller Ausschluss der Unbundling-Vorgaben - Erleichterte Entgeltregulierung - Beschaffung der Energie zur Deckung von Energieverlusten und Kapazitätsreserven - Verbraucherschutz - Beitritt zur Kooperationsvereinbarung der Gasnetzbetreiber gemäß 20 Abs. 1b EnWG? - Genehmigungsvoraussetzung - Umsetzung der Gestaltungsspielräume durch einen legislativen Akt - Anwendbarkeit des allgemeinen Wettbewerbsrechts ( 19, 20 GWB) - Die Rechtslage bis zur Neufassung des 110 EnWG - Die Reichweite der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs - Bestandskraft von Verwaltungsakten bei Europarechtswidrigkeit der Rechtsgrundlage - Durchbrechung der Jahresfrist in 48 Abs. 4 VwVfG? - Pflicht zur Rücknahme der auf 110 Abs. 1 Nr. 1 EnWG gestützten Verwaltungsakte? - Pflicht zur Rücknahme der auf 110 Abs. 1 Nr. 2 und 3 EnWG gestützten Verwaltungsakte?
Aus dem Inhalt: Industriepark - Energieversorger - Vollversorgungskonzept - Privilegierung von Industrienetzen - Drittes Energiepaket - Spielraum des Gesetzgebers - 110 EnWG - Konzerninterne Industrieparks- Drittbezogene und hybride Industrieparks - Geschlossene Verteilernetze - Netz in einem Industrie- oder Gewerbegebiet oder einem Gebiet, in dem Leistungen gemeinsam genutzt werden (industrial, commercial or shared services site) - Geographische Begrenzung - Unbedeutende Anzahl von Haushaltskunden - Einschränkungen bei der Verpflichtung zum Third-Party-Access - Partieller Ausschluss der Unbundling-Vorgaben - Erleichterte Entgeltregulierung - Beschaffung der Energie zur Deckung von Energieverlusten und Kapazitätsreserven - Verbraucherschutz - Beitritt zur Kooperationsvereinbarung der Gasnetzbetreiber gemäß 20 Abs. 1b EnWG? - Genehmigungsvoraussetzung - Umsetzung der Gestaltungsspielräume durch einen legislativen Akt - Anwendbarkeit des allgemeinen Wettbewerbsrechts ( 19, 20 GWB) - Die Rechtslage bis zur Neufassung des 110 EnWG - Die Reichweite der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs - Bestandskraft von Verwaltungsakten bei Europarechtswidrigkeit der Rechtsgrundlage - Durchbrechung der Jahresfrist in 48 Abs. 4 VwVfG? - Pflicht zur Rücknahme der auf 110 Abs. 1 Nr. 1 EnWG gestützten Verwaltungsakte? - Pflicht zur Rücknahme der auf 110 Abs. 1 Nr. 2 und 3 EnWG gestützten Verwaltungsakte?
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