Im Rahmen der Sportvermarktung prallt das ideell ausgerichtete Vereinsrecht auf die wirtschaftlichen Interessen der Athleten, Veranstalter und Medien, immer neue Regelungsbereiche werden rasend schnell erschlossen. Diese Ausgangslage lässt rechtstheoretische bzw. -methodische Unzulänglichkeiten befürchten. Ausgehend von einer neuen Definition des Rechtsbegriffes Interesse werden daher auf rechtstheoretischer, rechtsmethodischer, verfassungsrechtlicher und einfachgesetzlicher Ebene bestehende Strukturen analysiert und neue Ideen für die Gesetzesanwendung, Gesetzesvorschläge sowie für den…mehr
Im Rahmen der Sportvermarktung prallt das ideell ausgerichtete Vereinsrecht auf die wirtschaftlichen Interessen der Athleten, Veranstalter und Medien, immer neue Regelungsbereiche werden rasend schnell erschlossen. Diese Ausgangslage lässt rechtstheoretische bzw. -methodische Unzulänglichkeiten befürchten. Ausgehend von einer neuen Definition des Rechtsbegriffes Interesse werden daher auf rechtstheoretischer, rechtsmethodischer, verfassungsrechtlicher und einfachgesetzlicher Ebene bestehende Strukturen analysiert und neue Ideen für die Gesetzesanwendung, Gesetzesvorschläge sowie für den Bereich des Ambush Marketing neue Vertragstypen vorgestellt. Für den Bereich des Ambush Marketings wird zudem eine neue Herangehensweise vorgeschlagen: die Theorie der relativen Branchenexklusivität.
Carsten Morgenroth wurde 1973 geboren. Seine juristische Ausbildung absolvierte er in Jena, Speyer und Kansas City, USA. Seit 2005 arbeitet er als Justiziar und Vertreter des Kanzlers an der Fachhochschule Jena. Seit 2002 ist er Vorsitzender des Rechtsausschusses des Thüringer Tischtennisverbandes.
Inhaltsangabe
Inhalt: Begriffe Interesse, Sport, Sponsoring - Mittelbare Drittwirkung von Grundrechten, Generalklauseln - Verfassungsrechtliche und einfachgesetzliche Rechtspositionen - Leistungssport als Sonderprivatrecht - Ambush Marketing, Hörfunkrechte, Zentralvermarktung, attraktive Athleten in den Medien.