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Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Politik - Sonstige Themen, Note: 2,3, Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, Sprache: Deutsch, Abstract: 1. Was bedeutet Verbraucherschutz eigentlich?Das Thema Verbraucherschutz findet sich in letzter Zeit wieder verstärkt auf derpolitischen Agenda. Auslöser dafür sind vor allem der so genannte Gammelfleischskandalund die Diskussion um ein Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden.In meiner Hausarbeit widme ich mich dem Thema "Interessenpolitik im BereichVerbraucherschutz", hierbei möchte ich die Frage wie stark die Verbraucherinteressen…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Politik - Sonstige Themen, Note: 2,3, Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, Sprache: Deutsch, Abstract: 1. Was bedeutet Verbraucherschutz eigentlich?Das Thema Verbraucherschutz findet sich in letzter Zeit wieder verstärkt auf derpolitischen Agenda. Auslöser dafür sind vor allem der so genannte Gammelfleischskandalund die Diskussion um ein Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden.In meiner Hausarbeit widme ich mich dem Thema "Interessenpolitik im BereichVerbraucherschutz", hierbei möchte ich die Frage wie stark die Verbraucherinteressen inder BRD vertreten werden, besonders thematisieren. Liest man allgemeine Literatur zumThema Interessenpolitik in der BRD1 wird immer wieder betont, dass dieVerbraucherinteressen nur eine marginale Rolle spielen und schwer zu vertreten sind. Ichmöchte nun herausarbeiten inwieweit diese Aussagen wirklich zutreffen undgegebenenfalls untersuchen wie weit entwickelt die Artikulationsfähigkeit, dieOrganisationsfähigkeit und die Konfliktfähigkeit von Verbraucherinteressen ist. Anhandder Ergebnisse werde ich Chancen und Folgen für die zukünftige Arbeit derVerbraucherorganisationen aufzeigen. Außerdem beschäftige ich mich mit der historischenEntwicklung des Verbraucherschutzes und beziehe die betroffenen Akteure und ihreStrategien zur Interessendurchsetzung in meine Überlegungen mit ein.Zunächst sollte man sich über die Begriffe "Verbraucher" und "Verbraucherschutz" imKlaren sein. Im Bürgerlichen Gesetzbuch § 13 wird Verbraucher wie folgt definiert:"Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, derweder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werdenkann" (Wasmund 2007: 10). Diese Definition ist relativ abstrakt und dürfte nicht jedemsofort verständlich sein. Konkreter ist eine Definition, die sich im Lexikon der Wirtschaftder Bundeszentrale für politische Bildung finden lässt. Der Verbraucher bzw. Konsumentist "der Käufer, Endverbraucher oder Letzverwender von Gütern und Dienstleistungen.Konsumenten im wirtschaftlichen Sinne können einzelne Personen, Haushalte oder größereGruppen von Personen sein."