Begriffliches zum Vorverständnis: Transformation oder Translation? Schnell bürgern sich Begriffe ein. Wir haben uns angewöhnt, von einem "rechtlichen Transformationsprozeß" zu sprechen, der im Wege deutsch deutscher Wiedervereinigung stattgefunden haben soll. Erstmalig hat wohl Christian Kirchner bereits im März 1990 von einer "Transformationsphase" l gesprochen, allerdings in gesellschaftlicher, nicht in rechtlicher Hinsicht. Kirchner schreibt: "Bei dieser Art der Herstellung der Einheit Deutsch lands (-nach Artikel 23 GG - d. Verf. -) ist es Aufgabe der zuständigen Ge…mehr
Begriffliches zum Vorverständnis: Transformation oder Translation? Schnell bürgern sich Begriffe ein. Wir haben uns angewöhnt, von einem "rechtlichen Transformationsprozeß" zu sprechen, der im Wege deutsch deutscher Wiedervereinigung stattgefunden haben soll. Erstmalig hat wohl Christian Kirchner bereits im März 1990 von einer "Transformationsphase" l gesprochen, allerdings in gesellschaftlicher, nicht in rechtlicher Hinsicht. Kirchner schreibt: "Bei dieser Art der Herstellung der Einheit Deutsch lands (-nach Artikel 23 GG - d. Verf. -) ist es Aufgabe der zuständigen Ge setzgebungskörperschaften in der DDR, die erforderlichen Regelungen für die Transformationsphase zu schaffen. Eine Abstimmung zwischen der DDR und der Bundesrepublik Deutschland über diese Regelungen erscheint sinn voll, da diese einen maßgeblichen Faktor für die Rechtsordnung in Deutsch land bis zur Herstellung der vollständigen Rechtseinheit darstellen und ggf. darüber hinaus, wenn nämlich das neue deutsche Recht einerseits an das in der Transformationsphase geltende Recht angepaßt wird. Dies kann sowohl der Fall sein, wenn nämlich das für die DDR geschaffene Recht der Trans formationsphase Rechtsreformen des Rechtes der Bundesrepublik voraus nimmt, oder wenn es bereits an europäischem Recht orientiert ist, bevor die ses in der Bundesrepublik Deutschland in nationales Recht umgesetzt worden ist. ,,' Was daraus geworden ist, ist bekannt. Eine Transformation des Rechts fand nicht statt.Hinweis: Dieser Artikel kann nur an eine deutsche Lieferadresse ausgeliefert werden.
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Beiträge zu den Berichten der Kommision für die Erforschung des sozialen und politischen Wandels in den neuen Bundesländern e.V. (KSPW)
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Inhaltsangabe
Editorial.- Vorbemerkung: Begriffliches zum Vorverständnis: Transformation oder Translation?.- 1. Kapitel: DDR-Selbstverständnis: Die "Mitwirkung der Werktätigen an der Leitung des Betriebes" im Selbstverständnis der DDR-Arbeitsrechtswissenschaft.- 1.1. Das Grundrecht auf Mitgestaltung und Mitbestimmung.- 1.2. Die Rechte der Gewerkschaften im Prozeß der Rechtsetzung und Rechtsanwendung des Arbeitsrechts.- 1.3. Die arbeitsrechtliche Regelung der "Einzelleitung als Erscheinungsform des demokratischen Zentralismus" im Betrieb.- 1.4. Gewerkschaftliche Interessenvertretung im Betrieb.- 1.5. Der Betriebskollektivvertrag.- 1.6. Interessenvertretung durch "Masseninitiative".- 2. Kapitel: Kritik.- 2.1. Methodisches: Maßstäbe der Kritik.- 2.2. Demokratieverständnis.- 2.3. Interessen, Interessenvertretung und "sozialistisches" Arbeitsrecht.- 2.4. Gewerkschaftliches Interessenvertretungsmonopol.- 2.5. Mittelbare und unmittelbare Mitwirkung.- 2.6. Kollektives DDR-Arbeitsrecht: Rudimente oder Perversionen?.- 3. Kapitel: Genesis und Chronologie des Übergangs (hier: Recht der betrieblichen Interessenvertretung).- 3.1. Phasen (Etappen) normativer Geltung einerseits und faktischer Geltung andererseits.- 3.2. Betriebliche Interessenvertretung im Übergangsrecht der DDR.- 3.3. Gesetzesentwürfe / Vorschläge / Positionen.- 4. Kapitel: Vergleich.- 4.1. Rechte von betrieblichen Gewerkschaftsleitungen einerseits und Betriebsräten andererseits.- 4.2. Betriebsvereinbarung und Betriebskollektivvertrag.- 5. Kapitel: Exkurs (Rechtstheoretischmethodische Überlegungen zu Geltung und Wirkung des Arbeitsrechts im Übergang).- 5.1. Ausgangsüberlegungen.- 5.2. Die Spezifik des Arbeitsrechts der "Übergangsgesellschaft" - ein wissenschaftlich unreflektiertes Phänomen?.-5.3. Geltung von nichtgeltendem Recht?.- 5.4. Vorauswirkungen nichtgeltenden Rechts.- 6. Kapitel: Probleme der Rechtsanwendung und der Auslegung fortwirkenden DDR-Arbeitsrechts nach dem 1. Juli 1990 (hier: Recht der betrieblichen Interessenvertretung).- 6.1. Problem.- 6.2. Die Fortwirkung von betrieblichen kollektiven Verträgen und Vereinbarungen der DDR in der Bundesrepublik (Analyse der Rechtsprechung).- 6.3. Zur Rechtsstellung der vorläufigen Betriebsräte im Transformationsprozeß.- 6.4. Mehrere Interessenvertretungen in einem Betrieb: rechtliche Konsequenzen.- 6.5. Vergessen? Normativakte des Betriebsleiters und betriebliche Ordnungen nach DDR-Arbeitsrecht: Fortwirkung oder Untergang?.- 6.6. Statt eines Resümees: Theoretisch-methodisches zur Rechtsauslegung in Übergangsgesellschaften (Fragen eines Arbeitsrechtlers an Methodenlehre und Rechtssoziologie).- Anlagenverzeichnis.- A 1 Betriebskollektivvertrag des VEB haushaltelectric Berlin 1983.- A 2 Entwurf/Diskussionsgrundlage: Gesetz über die Interessenvertretung der Beschäftigten in Betrieben und Unternehmen.- A 3 Arbeitsordnung des Fernsehens der DDR.- A 4 Mustervereinbarung für die Wahl von Betriebsräten im Organisationsbereich der IG Bau-Holz für den Holz-, Kunststoff- und Kulturwarenbereich in der DDR.- A 5 Kassenordnung Centrum Warenhaus Berlin am Alexanderplatz Volkseigener Betrieb.
Editorial.- Vorbemerkung: Begriffliches zum Vorverständnis: Transformation oder Translation?.- 1. Kapitel: DDR-Selbstverständnis: Die "Mitwirkung der Werktätigen an der Leitung des Betriebes" im Selbstverständnis der DDR-Arbeitsrechtswissenschaft.- 1.1. Das Grundrecht auf Mitgestaltung und Mitbestimmung.- 1.2. Die Rechte der Gewerkschaften im Prozeß der Rechtsetzung und Rechtsanwendung des Arbeitsrechts.- 1.3. Die arbeitsrechtliche Regelung der "Einzelleitung als Erscheinungsform des demokratischen Zentralismus" im Betrieb.- 1.4. Gewerkschaftliche Interessenvertretung im Betrieb.- 1.5. Der Betriebskollektivvertrag.- 1.6. Interessenvertretung durch "Masseninitiative".- 2. Kapitel: Kritik.- 2.1. Methodisches: Maßstäbe der Kritik.- 2.2. Demokratieverständnis.- 2.3. Interessen, Interessenvertretung und "sozialistisches" Arbeitsrecht.- 2.4. Gewerkschaftliches Interessenvertretungsmonopol.- 2.5. Mittelbare und unmittelbare Mitwirkung.- 2.6. Kollektives DDR-Arbeitsrecht: Rudimente oder Perversionen?.- 3. Kapitel: Genesis und Chronologie des Übergangs (hier: Recht der betrieblichen Interessenvertretung).- 3.1. Phasen (Etappen) normativer Geltung einerseits und faktischer Geltung andererseits.- 3.2. Betriebliche Interessenvertretung im Übergangsrecht der DDR.- 3.3. Gesetzesentwürfe / Vorschläge / Positionen.- 4. Kapitel: Vergleich.- 4.1. Rechte von betrieblichen Gewerkschaftsleitungen einerseits und Betriebsräten andererseits.- 4.2. Betriebsvereinbarung und Betriebskollektivvertrag.- 5. Kapitel: Exkurs (Rechtstheoretischmethodische Überlegungen zu Geltung und Wirkung des Arbeitsrechts im Übergang).- 5.1. Ausgangsüberlegungen.- 5.2. Die Spezifik des Arbeitsrechts der "Übergangsgesellschaft" - ein wissenschaftlich unreflektiertes Phänomen?.-5.3. Geltung von nichtgeltendem Recht?.- 5.4. Vorauswirkungen nichtgeltenden Rechts.- 6. Kapitel: Probleme der Rechtsanwendung und der Auslegung fortwirkenden DDR-Arbeitsrechts nach dem 1. Juli 1990 (hier: Recht der betrieblichen Interessenvertretung).- 6.1. Problem.- 6.2. Die Fortwirkung von betrieblichen kollektiven Verträgen und Vereinbarungen der DDR in der Bundesrepublik (Analyse der Rechtsprechung).- 6.3. Zur Rechtsstellung der vorläufigen Betriebsräte im Transformationsprozeß.- 6.4. Mehrere Interessenvertretungen in einem Betrieb: rechtliche Konsequenzen.- 6.5. Vergessen? Normativakte des Betriebsleiters und betriebliche Ordnungen nach DDR-Arbeitsrecht: Fortwirkung oder Untergang?.- 6.6. Statt eines Resümees: Theoretisch-methodisches zur Rechtsauslegung in Übergangsgesellschaften (Fragen eines Arbeitsrechtlers an Methodenlehre und Rechtssoziologie).- Anlagenverzeichnis.- A 1 Betriebskollektivvertrag des VEB haushaltelectric Berlin 1983.- A 2 Entwurf/Diskussionsgrundlage: Gesetz über die Interessenvertretung der Beschäftigten in Betrieben und Unternehmen.- A 3 Arbeitsordnung des Fernsehens der DDR.- A 4 Mustervereinbarung für die Wahl von Betriebsräten im Organisationsbereich der IG Bau-Holz für den Holz-, Kunststoff- und Kulturwarenbereich in der DDR.- A 5 Kassenordnung Centrum Warenhaus Berlin am Alexanderplatz Volkseigener Betrieb.
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