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Innerhalb der anwaltlichen Vertragsverhandlung und -gestaltung sind die Interessen des Mandanten für den Anwalt zentral. Bedeutung haben aber ebenso die Interessen des Vertragspartners, Dritter oder auch eigene Interessen des Anwalts. Adäquate Interessenwahrnehmung erfordert neben der juristischen Rechtsverwendung eine interdisziplinäre Sichtweise des Gestalters, die kommunikationstheoretische und vor allem (rechts-)soziologische Erkenntnisse, gerade solche über die Rolle, miteinschließt. Es ist Aufgabe des Anwalts, künftige Vertragsrollen zu entwerfen. Daneben sieht er sich selbst, u.a. durch…mehr

Produktbeschreibung
Innerhalb der anwaltlichen Vertragsverhandlung und -gestaltung sind die Interessen des Mandanten für den Anwalt zentral. Bedeutung haben aber ebenso die Interessen des Vertragspartners, Dritter oder auch eigene Interessen des Anwalts. Adäquate Interessenwahrnehmung erfordert neben der juristischen Rechtsverwendung eine interdisziplinäre Sichtweise des Gestalters, die kommunikationstheoretische und vor allem (rechts-)soziologische Erkenntnisse, gerade solche über die Rolle, miteinschließt. Es ist Aufgabe des Anwalts, künftige Vertragsrollen zu entwerfen. Daneben sieht er sich selbst, u.a. durch das Berufsrecht und sein Auftreten geprägten, Rollenerwartungen seitens seines Mandanten und Dritten gegenüber. Letzteres kann insbesondere für eine eigene mögliche Dritthaftung des Anwalts bedeutsam sein. Den einzelnen Fragen- und Problembereichen nimmt sich die Untersuchung an, um, gestützt auf die gewonnenen Erkenntnisse, eine Methodik interessengeleiteter anwaltlicher Vertragsgestaltungzu begründen.
Autorenporträt
Kathrin Brei studierte Rechtswissenschaft an der Universität Bielefeld, 1996 legte sie das Erste Staatsexamen ab. Im Anschluss absolvierte sie im Bezirk des OLG Hamm das Referendariat, welches sie 1998 mit dem Zweiten Staatsexamen abschloss. Seit 1998 war sie wissenschaftliche Mitarbeiterin am damaligen Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Anwaltsrecht, Rechtsgestaltung und Rechtssoziologie von Prof. Dr. Fritz Jost in Bielefeld. 2004 erfolgte die Promotion im Bereich des Verbraucherinsolvenzrechts und 2016 die Habilitation zur anwaltlichen Vertragsgestaltung bei Prof. Dr. Fritz Jost. Seit 2016 nimmt sie Lehrstuhlvertretungen an der Universität Bonn wahr.