In einer globalisierten Welt scheinen interkulturelle Kompetenzen mehr denn je gefragt zu sein. Es wird viel darüber gesprochen und das Anbot reicht von Trainings für Unternehmen bis zum Universitätsstudium. In den Verfassungen taucht der Begriff Interkulturalität zwar nicht wörtlich auf, jedoch ist er in unterschiedlichen Aspekten vorhanden, sei es durch den Bezug auf Menschenrechte, den Bezug auf Minderheitenrechte, die Beachtung und Sicherung diverser Kulturen sowie durch die Normierung von Werten. Interkulturelle Aspekte scheinen in den Verfassungen oftmals grundsätzliche Bedeutung zu haben. So ist die Festlegung, welche Kultur die vorherrschende Kultur sein soll oder welche Rechte und Sicherheiten der Minderheit garantiert werden, nicht nur ein interkultureller Aspekt, sondern auch gesellschaftlich brisant und hochpolitisch. Fraglich bleibt, ob Interkulturalität überhaupt normierbar ist bzw. sein soll. Misst man interkulturelle Aspekte in den Verfassungen bzw. interkulturelle Normen daran, ob die Welt friedfertiger, toleranter und aufgeschlossener geworden ist, dann darf man auch fragen: Kann man Interkulturalität überhaupt normieren, oder lebt man sie einfach?
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