Die bei der zivilen Nutzung der Kernenergie anfallenden bzw. bereits angefallenen radioaktiven Abfälle müssen so entsorgt werden, dass es weder heute noch in Zukunft zu einer Gefährdung für Umwelt und menschliche Gesundheit kommt. Verantwortlich dafür sind in erster Linie die Generationen, die von den Vorteilen der Kernenergie maßgeblich profitiert haben und profitieren. Während diese Aussagen sowohl bei den Befürwortern als auch bei den Gegnern der friedlichen Nutzung der Kernenergie unbestritten sein dürften, werden die Möglichkeiten ihrer Realisierung in Öffentlichkeit und Politik zum Teil sehr kontrovers beurteilt. Um zu einer verantwortungsvollen Entsorgungslösung zu gelangen, sollten alle aus heutiger Sicht geeignet und vernünftig erscheinenden Optionen in den Entscheidungsprozess einbezogen werden. Dabei kann es sich um eine rein nationale Entsorgung radioaktiver Abfälle handeln. Daneben kommt aber auch eine bilaterale oder multilaterale, auf internationalem Recht beruhende Zusammenarbeit in Betracht. In der vorliegenden Arbeit wird eine internationale Endlagerung radioaktiver Abfälle im Lichte des Völker- und Europarechts untersucht. Vor der Behandlung der rechtlichen Fragestellungen werden im ersten Teil zunächst allgemeine Grundlagen, bisherige Studien und politische Initiativen einer internationalen Endlagerung sowie Kooperationsbeispiele aus der Praxis der Entsorgung radioaktiver Abfälle dargestellt, die als Basis für weitergehende Überlegungen dienen. Bei der Verwirklichung internationaler Endlagerprojekte spielt die grenzüberschreitende Verbringung radioaktiver Abfälle naturgemäß eine entscheidende Rolle. Diese wirft eine Vielzahl völker- und europarechtlicher Fragen auf, die als ein Schwerpunkt im zweiten und dritten Teil der Arbeit behandelt werden. Letzter Schritt einer möglichen Internationalisierung der Endlagerung radioaktiver Abfälle ist die Organisation der Zusammenarbeit bei Errichtung und Betrieb der Lagerstätte. Hierzu werden im vierten Teil in Frage kommende Kooperationsszenarien vorgestellt. Den Abschluss der Untersuchung bilden organisationsrechtliche Überlegungen im Hinblick auf eine europäische Endlagerung radioaktiver Abfälle.
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