Der Begriff der Menschenrechte hat heute seinen Platz in unserer Gesellschaft gefunden, um die unveräußerlichen, unantastbaren und inhärenten Rechte zu definieren, die Menschen unabhängig von ihrer Rasse, ihrem Geschlecht, ihrer Religion, ihrer ethnischen Zugehörigkeit und anderen Merkmalen haben. Von der alten Geschichte bis zur Moderne wurde in den Texten immer wieder auf die Bedeutung der Grundrechte hingewiesen, die jeder Mensch als menschliches Wesen genießt. Die Menschenrechte sind nicht nur ein abstraktes Ideal, sondern stellen reale, justiziable Rechte dar. Um den Schutz real und effektiv zu gestalten, wurden verschiedene Systeme geschaffen. Sowohl auf universeller als auch auf regionaler Ebene sind außergerichtliche Mechanismen entstanden. Auf universeller Ebene ist dies der Menschenrechtsausschuss der Vereinten Nationen, auf regionaler Ebene die Interamerikanische Menschenrechtskommission, die Europäische Menschenrechtskommission und die Afrikanische Kommission für Menschenrechte und Rechte der Völker.