Die internationale Gesellschaft wird von den Subjekten des internationalen Rechts gebildet: Staaten, internationale Organisationen, Unternehmen und Individuen. Sie beruht auf dem legitimen Willen ihrer Mitglieder (Völkerrechtssubjekte), die sich zur Verwirklichung bestimmter gemeinsamer Interessen diplomatisch zusammengeschlossen haben; sie ist ein Geflecht von Bindungen, die aus politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Gründen entstanden sind.