Gegenstand der Arbeit ist das Spannungsfeld zwischen Investitionsschutzabkommen und staatlichem Gemeinwohl. Die Thematik hat in den letzten 15 Jahren weltweit für erhitzte Diskussionen, teilweise gewalttätige Proteste und tiefgreifende Verunsicherungen gesorgt. Dass das Spannungsfeld trotz dieses vergleichsweise langen Zeitraums nichts an Brisanz verloren hat, zeigt das jüngst vom schwedischen Energiekonzern Vattenfall gegen die Bundesrepublik Deutschland angestrengte ICSID-Verfahren um das Kohlekraftwerk Moorburg bei Hamburg. Das Werk untersucht das Spannungsfeld exemplarisch am Beispiel des Tatbestands der indirekten Enteignung und seiner Abgrenzung zu nicht-entschädigungspflichtigen Regulierungen. Zur Bestimmung des Tatbestands wird im Rahmen der Vertragsauslegung nach den Regeln der Wiener Vertragsrechtskonvention ein Rechtsvergleich zwischen dem US-amerikanischen, dem deutschen Recht und dem Recht der EU sowie den regionalen Menschenrechtskonventionen, insbesondere der EMRK,vorgenommen. Dieser Rechtsvergleich bildet die Grundlage für die Bestimmung allgemeiner Rechtsprinzipien (Art. 38 (c) StIGH), die dann ihrerseits bei der Auslegung der Enteignungstatbestände der Investitionsschutzabkommen angewandt werden können. Die damit vorgenommene Untersuchung des Spannungsfelds versteht sich als juristische Aufarbeitung der gegenwärtigen Rechtslage und leistet durch die Aufarbeitung der Rechtslage einen Beitrag zu einem besseren Verständnis des Rechtsgebiets, einer Verobjektivierung der Diskussion um seine Vor- und Nachteile und damit auch zu seiner zukünftigen Entwicklung.