Die internationale Staatengemeinschaft hat sich in mehreren völkerrechtlichen Verträgen für den besonderen Schutz der Kinder ausgesprochen. Werden Kinder im Zuge eines (Ehe-)Konfliktes von einem Elternteil gegen den Willen des anderen Elternteils ins Ausland verbracht, spricht man von einer Entführung. Das Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung (HKÜ) regelt Rückführungsverfahren seit nunmehr fast 30 Jahren erfolgreich. Im März 2005 traten die EG-VO Nr. 2201/2003 (sog. Brüssel IIa VO) und das dazu gehörige nationale Durchführungsgesetz zum Internationalen Familienrecht (IntFamRVG) in Kraft. Es ist Ziel der Brüssel IIa VO, das HKÜ-Verfahren noch einfacher und effektiver zu gestalten. Die Auswirkungen der Brüssel IIa VO und des IntFamRVG auf das HKÜ-Verfahren sind Gegenstand dieser Arbeit, in der ein internationales und ein innereuropäisches HKÜ-Verfahren miteinander verglichen und bewertet werden. Die dargestellten Verfahren sind jeweils Gerichtsentscheidungen nachempfunden. Abschließend wird Mediation als viel versprechende Möglichkeit der außergerichtlichen Konfliktlösung in Entführungsfällen dargestellt und analysiert.