Die Strafverfolgung der Piraterie ist auch drei Jahre nach Beginn der internationalen Marineoperationen am Horn von Afrika ein ungelöstes Problem. Die vorliegende Arbeit untersucht die Alternativen zur kurzfristigen Schaffung eines international(-isiert)en Gerichts für die Piraterie vor Somalia und schlägt ein ad hoc Tribunal auf der Grundlage einer Resolution des UN-Sicherheitsrates vor. Die Piraterie vor Somalia macht aber trotz der hohen Fallzahlen nur etwa die Hälfte aller weltweit registrierten Fälle aus. Daher werden auch Alternativen zur langfristigen Schaffung eines ständigen Gerichtshofes für Piraterie untersucht. Hierfür wird die Einrichtung einer Abteilung für Piraterie am Internationalen Seegerichtshof und eine Reform des Piraterierechts u. a. durch Einführung eines völkerrechtlichen Straftatbestandes der Piraterie als materielle Grundlage für deren Rechtsprechung vorgeschlagen. Ferner wird als "kleine Lösung" die Idee eines Strafgewaltsgerichtshofs vorgestellt. Dieser könnte die Zuständigkeit zur Strafverfolgung einem der beteiligten Staaten verbindlich zuweisen.