71,80 €
inkl. MwSt.
Versandkostenfrei*
Versandfertig in 6-10 Tagen
payback
0 °P sammeln
  • Broschiertes Buch

Diese Arbeit untersucht das Deliktsstatut der Verordnung über das auf außervertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (Rom II) zur Vereinheitlichung des Europäischen Internationalen Deliktsrechts. Dabei wird insbesondere die Regelanknüpfung in Art. 4 Abs. 1 beschrieben und die Frage erörtert, ob die darin vom Verordnungsgeber gewählte Anknüpfung an den Erfolgsort für die relevanten Fälle der reinen Vermögensschädigungen zu kollisionsrechtlich vertretbaren Ergebnissen führen kann. Hierzu wird die bisherige EuGH-Rechtsprechung zur gerichtsstandsbegründeten Erfolgsortbestimmung…mehr

Produktbeschreibung
Diese Arbeit untersucht das Deliktsstatut der Verordnung über das auf außervertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (Rom II) zur Vereinheitlichung des Europäischen Internationalen Deliktsrechts. Dabei wird insbesondere die Regelanknüpfung in Art. 4 Abs. 1 beschrieben und die Frage erörtert, ob die darin vom Verordnungsgeber gewählte Anknüpfung an den Erfolgsort für die relevanten Fälle der reinen Vermögensschädigungen zu kollisionsrechtlich vertretbaren Ergebnissen führen kann. Hierzu wird die bisherige EuGH-Rechtsprechung zur gerichtsstandsbegründeten Erfolgsortbestimmung dargestellt und schließlich eine eigene Erfolgsortbestimmung vorgeschlagen, welche nach der schädigenden Verfügung differenziert.
Autorenporträt
Tim Odendahl studierte von 2002 bis 2006 Rechtswissenschaften an der Universität Bonn. Im Anschluss an das Promotionsstudium an der Universität zu Köln absolvierte er den juristischen Vorbereitungsdienst beim Oberlandesgericht Köln mit Stationen in New York und London. Seit 2011 ist er in einer internationalen Wirtschaftskanzlei in Düsseldorf tätig.