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Familienrechtliche Fälle mit Auslandsbezug gehören in der Praxis zum Standard und gewinnen an Komplexität. Anwälte und Richter müssen heutzutage wissen, wann welche EU-Normen und internationalen Instrumente zur Anwendung kommen.
Der Leitfaden ermöglicht einen schnellen Einstieg in das Internationale Familienrecht. Er stellt die relevanten EU-Verordnungen und die wichtigsten internationalen Übereinkommen vor und veranschaulicht die Materie anhand von Fallbeispielen, Praxistipps und Empfehlungen zur Prüfungsreihenfolge.
Die 3., aktualisierte Auflage erscheint anlässlich der für das Ehe-
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Produktbeschreibung
Familienrechtliche Fälle mit Auslandsbezug gehören in der Praxis zum Standard und gewinnen an Komplexität. Anwälte und Richter müssen heutzutage wissen, wann welche EU-Normen und internationalen Instrumente zur Anwendung kommen.

Der Leitfaden ermöglicht einen schnellen Einstieg in das Internationale Familienrecht. Er stellt die relevanten EU-Verordnungen und die wichtigsten internationalen Übereinkommen vor und veranschaulicht die Materie anhand von Fallbeispielen, Praxistipps und Empfehlungen zur Prüfungsreihenfolge.

Die 3., aktualisierte Auflage erscheint anlässlich der für das Ehe- und Kindschaftsrecht zentralen, ab 1.8.2022 anzuwendenden Brüssel IIb-Verordnung. Eingearbeitet sind bedeutende Veränderungen im Bereich der elterlichen Verantwortung und beim Rückführungsverfahren nach dem HKÜ sowie aktuelle Entwicklungen zu allen behandelten Themen.
Autorenporträt
Dr. Kerstin Niethammer-Jürgens ist seit 1991 Rechtsanwältin, seit 2001 Fachanwältin für Familienrecht und bearbeitet überwiegend familienrechtliche Mandate mit Auslandsbezug.
Rezensionen
"Das Werk bleibt für das internationale Familienrecht eine "echte Perle", weil es den "Einstieg" in eine schwierige Materie erleichtert und dem Praktiker, der über erste Erfahrungen verfügt, wichtige Hinweise aus der gerichtlichen Praxis vermittelt - der Band ist mit Nachdruck zu empfehlen."

Richter am Kammergericht und deutscher Verbindungsrichter im EJN Dr. Martin Menne, Berlin, in NJW 1-2/2023, S. 28