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Das Internationale Kartellprivatrecht wurde 2009 durch die Rom II-VO unionsweit vereinheitlicht. Dabei besteht nun mit Art.6 Abs.3 Rom II-VO eine eigene Kollisionsnorm für Ansprüche aus Wettbewerbsbeschränkungen. Die Arbeit befasst sich mit den Neuerungen, die die Anknüpfung kartellprivatrechtlicher Ansprüche nach der Rom II-VO mit sich bringt. Die Fragen, die dabei unter anderem erörtert werden, reichen vom zeitlichen Anwendungsbereich der Verordnung über das Verhältnis zur Rom I-VO bei Ansprüchen infolge eines nichtigen Vertrags bis hin zur Spezialregelung des Art. 6 Abs. 3 lit. b Rom II-VO…mehr

Produktbeschreibung
Das Internationale Kartellprivatrecht wurde 2009 durch die Rom II-VO unionsweit vereinheitlicht. Dabei besteht nun mit Art.6 Abs.3 Rom II-VO eine eigene Kollisionsnorm für Ansprüche aus Wettbewerbsbeschränkungen. Die Arbeit befasst sich mit den Neuerungen, die die Anknüpfung kartellprivatrechtlicher Ansprüche nach der Rom II-VO mit sich bringt. Die Fragen, die dabei unter anderem erörtert werden, reichen vom zeitlichen Anwendungsbereich der Verordnung über das Verhältnis zur Rom I-VO bei Ansprüchen infolge eines nichtigen Vertrags bis hin zur Spezialregelung des Art. 6 Abs. 3 lit. b Rom II-VO für Multi-State-Verstöße. Die Arbeit kommt zu dem Ergebnis, dass die Regelungen der Rom II-VO insgesamt ein sinnvolles Instrument zur Förderung der privaten Durchsetzung des Wettbewerbsrechts darstellen.
Autorenporträt
Barbara Schnur studierte Rechtswissenschaften mit Schwerpunkt im Internationalen Handelsrecht an der Bucerius Law School in Hamburg. Promotionsbegleitend arbeitete sie als juristische Mitarbeiterin im Kartellrecht im Kölner Büro einer großen internationalen Kanzlei. Dort ist sie nun als Rechtsanwältin tätig.