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Die gegenwartigen okonomischen Beziehungen im internationalen Bereich sind durch drei Problempunkte gekennzeichnet: durch die Benachteiligung der Entwick lungslander auf dem Gebiet des Welthandels; durch die weltweiten Aktivitaten mul tinationaler Konzerne mit der Folge einer zunehmenden Abhangigkeit der Entwick lungslander; und durch die Verlagerung von Produktionsstatten aus Industrienatio nen in sogenannte Billiglohnlander im Rahmen einer "internationalen Arbeitstei lung". Wahrend von den beiden ersten Problembereichen vornehmlich Entwick lungslander betroffen sind, wirkt sich die…mehr

Produktbeschreibung
Die gegenwartigen okonomischen Beziehungen im internationalen Bereich sind durch drei Problempunkte gekennzeichnet: durch die Benachteiligung der Entwick lungslander auf dem Gebiet des Welthandels; durch die weltweiten Aktivitaten mul tinationaler Konzerne mit der Folge einer zunehmenden Abhangigkeit der Entwick lungslander; und durch die Verlagerung von Produktionsstatten aus Industrienatio nen in sogenannte Billiglohnlander im Rahmen einer "internationalen Arbeitstei lung". Wahrend von den beiden ersten Problembereichen vornehmlich Entwick lungslander betroffen sind, wirkt sich die "internationale Arbeitsteilung" auch stark auf die Arbeitnehmer in den Industrienationen aus. Die Vorschlage zur Losung die ser Problemfelder differieren sehr stark nach den jeweiligen Interessenstandpunk ten, wobei auch die Welthandelskonferenz der UNCTAD in Manila 1979 die Interes sengegensatze zwischen den Industrienationen und den Entwicklungslandern nicht hat iiberbriicken konnen. Diese Interessengegensatze werden zwar entscheidend durch okonomische Fak toren bestimmt. Allerdings hat das Volkerrecht iiber Epochen hinweg die rechtli chen Rahmenbedingungen geschaffen, innerhalb deren sich der internationale Han del und Kapitaltransfers reibungslos zugunsten der Industrielander vollziehen konnten. Erst das Anwachsen der Entwicklungslander in den internationalen Organi sationen im Zusammenhang mit dem Zerfall des Kolonialsystem nach dem 2. Welt krieg hat diesen volkerrechtlichen Rahmen grundlegend in Frage gestellt. Die For de rung nach einer "Neuen Weltwirtschaftsordnung", die in mehreren UN-Deklara tionen bereits Konturen angenommen hat, enthalt die handels- und wirtschaftspoli tischen Konzeptionen der Entwicklungslander, die mit Traditionen des Volker rechts· etwa in der Frage des Eigentumsschutzes radikal brechen.