Sehr aktuell werden die eherechtlichen Bestimmungen der neuen Brüssel IIb-Verordnung (VO[EU] Nr. 2019/1111), die ab 1.8.2022 Anwendung findet, kommentiert. Hilfreich: es werden Aspekte der Verfahrensdurchführung behandelt. Ein besonderes Augenmerk gilt den neuen Vorgaben zu Privatscheidungen.
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