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Mit dem Amsterdamer Vertrag hat sich die Europäische Gemeinschaft das Ziel gesetzt, das internationale Prozessrecht zu vereinheitlichen und schrittweise einen europäischen Justizraum zu schaffen. In rascher Folge sind dazu das reformierte EuGVÜ (Brüssel-I), die Eheverordnung (Brüssel-II), die Europäische Zustellungsverordnung und die Europäische Beweisverordnung erlassen worden sowie die Entscheidung über die Errichtung des Europäischen Netzes in Zivil- und Handelssachen ergangen. Im deutschen Recht haben die nationalen Reformen – Neuordnung des Rechts der Prozesskostensicherheit, Zustellungs-…mehr

Produktbeschreibung
Mit dem Amsterdamer Vertrag hat sich die Europäische Gemeinschaft das Ziel gesetzt, das internationale Prozessrecht zu vereinheitlichen und schrittweise einen europäischen Justizraum zu schaffen. In rascher Folge sind dazu das reformierte EuGVÜ (Brüssel-I), die Eheverordnung (Brüssel-II), die Europäische Zustellungsverordnung und die Europäische Beweisverordnung erlassen worden sowie die Entscheidung über die Errichtung des Europäischen Netzes in Zivil- und Handelssachen ergangen. Im deutschen Recht haben die nationalen Reformen – Neuordnung des Rechts der Prozesskostensicherheit, Zustellungs- und ZPO-Reform – wesentliche Auswirkungen, die ebenfalls in dem Werk berücksichtigt werden. Der „Nagel/Gottwald“ gibt in bewährter Form dem Praktiker eine zuverlässige Information in dem nach wie vor bestehenden Regelungsdickicht, verdeutlicht die Folgen der möglichen Wahl eines alternativen internationalen Forums und die Schwierigkeiten der Prozessführung über fremde Rechte im In- und Ausland durch zahlreiche rechtsvergleichende Hinweise.
Autorenporträt
Prof. Dr. Peter Gottwald wurde am 10. September 1944 in Breslau geboren. Er studierte von 1963 bis 1967 Rechtswissenschaft in München und Berlin. Beide Juristischen Staatsexamen legte er in München ab. 1974 promovierte er zum Dr. jur. utr. Nach einer Tätigkeit als Wissenschaflicher Assistent in München und Erlangen habilitierte er sich 1977 in Erlangen für die Fächer -Bürgerliches Recht, Zivilprozeßrecht und Rechtsvergleichung-. 1977 wurde er als ordentlicher Professor an die Universität Bayreuth berufen; seit 1983 lehrt er an der Universität Regensburg die Fächer -Bürgerliches Recht, Verfahrensrecht und Internationales Privatrecht-. Von 1981 bis 1989 war er gleichzeitig Richter an den Oberlandesgerichten Bamberg und München.