Studienarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Politik - Internationale Politik - Allgemeines und Theorien, Note: 1,3, Universität Bremen, Sprache: Deutsch, Abstract: In dieser Referatsausarbeitung soll die historische (Fort-) Entwicklung sozialer Menschenrechte, hauptsächlich auf Grundlage des Textes von Franz-Xaver Kaufmann, dargestellt und auf den aktuellen Entwicklungsstand eingegangen werden. Zum Schluss wird kurz bewertet, inwiefern von einer vollständigen Internationalisierung sozialer Menschenrechte gesprochen werden kann.In der Menschenrechtsliteratur hat sich seit langem die Unterteilung in drei unterschiedliche "Generationen" eingebürgert. Rechte der ersten Generation bezeichnen hierbei die klassischen bürgerlich-politischen Freiheitsrechte, wie sie schon in frühen Bürgerrechtsdokumenten formuliert wurden. Beispiele für diese Rechte sind das Recht auf Leben, die Religionsfreiheit oder die Meinungsfreiheit. Das Aufkommen der Rechte der zweiten Generation hingegen wird mit der Entstehung der "sozialen Frage" im 19. Jahrhundert in Verbindung gebracht. Diese Rechte, die zusammengefasst als wsk-Rechte bezeichnet werden, umfassen beispielsweise die Rechte auf Arbeit, Ernährung oder Wohnen. Als Rechte der dritten Generation gelten neuere, kaum kodifizierte und stärker kollektive Rechte wie das Recht auf Entwicklung oder auf eine saubere Umwelt. Mit der Verwendung des Begriffes Generationen sollte man allerdings nicht von einer strikten zeitlichen Abfolge ausgehen. Zwar tauchen wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte noch nicht in frühen einflussreichen Bürgerrechtsdokumenten auf, doch kann zum Beispiel Eigentumsrecht, das eigentlich ein klassisches Freiheitsrecht ist, auch als wirtschaftliches Recht betrachtet werden. Das früh etablierte Sklaverei-Verbot weist ebenfalls enge Bezüge zum Recht auf frei gewählte Arbeit auf. Des Weiteren geht mit der Rede von Menschenrechts-Generationen eine problematische Gewichtung einher, wonach die klassischen bürgerlich-politischen Rechte die eigentlichen Menschenrechte darstellen, da nur sie grundlegende Abwehr- und Freiheitsrechte darstellen würden, die der Staat zu achten habe, während es sich bei den wsk-Rechten um Leistungs- oder gar Luxusrechte handle, die stets umfassende Staatstätigkeiten verlangten. Aus diesem Grund wurden die wsk-Rechte lange Zeit bloß als politische Ziele und nicht als "echte" Menschenrechte anerkannt. Über die Zeit hinweg hat sich diese Sichtweise aus unterschiedlichen Gründen gewandelt.
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