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Die Aufzeichnung steuerrelevanter Vorgänge ist eine zentrale Grundlage für die spätere Verwirklichung und Verifikation steuerstaatlicher Ansprüche. Insofern schreibt § 146 Abs. 2 AO im Grundsatz eine Buchführung im Inland vor. In der Praxis ergibt sich jedoch schon lange der Trend, Buchführungsprozesse in das Ausland zu verlagern. Begünstigt wird dieser Trend durch die voranschreitende Digitalisierung. Deshalb wurden durch Reformen in den Jahren 2008, 2010 und 2020 mitunter komplexe Ausnahmen in § 146 Abs. 2a, Abs. 2b AO normiert. In diesem Umfeld beschäftigt sich die Arbeit mit der sehr…mehr

Produktbeschreibung
Die Aufzeichnung steuerrelevanter Vorgänge ist eine zentrale Grundlage für die spätere Verwirklichung und Verifikation steuerstaatlicher Ansprüche. Insofern schreibt § 146 Abs. 2 AO im Grundsatz eine Buchführung im Inland vor. In der Praxis ergibt sich jedoch schon lange der Trend, Buchführungsprozesse in das Ausland zu verlagern. Begünstigt wird dieser Trend durch die voranschreitende Digitalisierung. Deshalb wurden durch Reformen in den Jahren 2008, 2010 und 2020 mitunter komplexe Ausnahmen in § 146 Abs. 2a, Abs. 2b AO normiert. In diesem Umfeld beschäftigt sich die Arbeit mit der sehr praxisrelevanten Frage nach den rechtlichen Möglichkeiten, Anforderungen und Grenzen der Internationalisierung und Digitalisierung der Buchführung im deutschen Steuerrecht. Dafür werden die bestehenden Vorgaben ausführlich beleuchtet und Compliance-Strategien für deren praxistaugliche Anwendung entwickelt. Zudem werden rechtspolitische Empfehlungen für den Gesetzgeber und Handlungsoptionen für die Finanzverwaltung im internationalen und europäischen Rahmen aufgezeigt.
Autorenporträt
Daniel Rüscher, selbstständig tätig im Bereich Geschäftsprozessoptimierung mit Sitz in Berlin; Ausbildung zum Fachinformatiker/IT-Systemelektroniker; Abitur im zweiten Bildungsweg; Studium der Rechtswissenschaft an der Freien Universität Berlin mit Schwerpunkt im Unternehmens-, Wirtschafts- und Steuerrecht; 2011-2018 Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Staats-, Verwaltungs- und Steuerrecht der Freien Universität Berlin; seit 2019 Wissenschaftlicher Mitarbeiter beim Dekanat des Fachbereichs Rechtswissenschaft der Freien Universität Berlin.