Masterarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich BWL - Bank, Börse, Versicherung, Note: 1,3, Universität Kassel, Veranstaltung: Public Management, Sprache: Deutsch, Abstract: Die gesetzliche Unfallversicherung (GUV) befindet sich derzeit in einem historischen Umbruch. Die vormals 34 gewerblichen Unfallversicherungsträger (UV-Träger) haben sich über fusionsbedingte Zusammenschlüsse zu neun großen Einheiten zusammengefunden. Derartige Fusionsprozesse haben tiefgreifende Wirkungen auf die Aufbau- und Ablauforganisationen ehemals selbständiger Gebilde. Ferner sind die UV-Träger seit Einführung des Unfallversicherungsmodernisierungsgesetzes (UVMG) zum 01.01.2009 gehalten, ihren Personalbedarf über anerkannte Methoden der Personalbedarfsermittlung zu begründen.
Von diesen Entwicklungen ist auch die Interne Revision (IR) innerhalb der UV-Träger betroffen. Hinweise oder Vorgaben für die UV-Träger zur Einrichtung einer IR finden sich im Gesetz nicht. Die unterschiedlich großen UV-Träger waren in diesem Bereich hinsichtlich Aufbau- und Ablauforganisation sehr unterschiedlich aufgestellt. Schon deshalb darf die Neuorganisation der IR nicht bloß aus der Addition der einzelnen Revisionskapazitäten der fusionierten UV-Träger bestehen. Vielmehr bedarf es eines systematischen und risikoorientierten Ansatzes für die Ermittlung des Prüfungsbedarfs, aus dem sich die quantitative und qualitative personelle Ausstattung der IR ableiten lässt. Dieser hat sich nach den besonderen und systemspezifischen Einflüssen der GUV zu richten. Hinzu kommt: Bei den fusionierten UV-Trägern führen eine gestiegene Unternehmensgröße, die Ausdehnung zentraler und dezentraler (z.B. Anzahl der Bezirksverwaltungen) Strukturen sowie die Ausweitung des Versicherungsgeschehens auf zum Teil sehr unterschiedliche Branchen unter einem Dach zu einer erhöhten Komplexität des Umfeldes der IR. Auch dies macht eine Neubewertung des Revisionsbedarfs notwendig.
Da durch die fusionsbedingten Zusammenschlüsse aus den ehemals sehr unterschiedlich großen und wenig vergleichbaren UV-Trägern neun deutlich homogenere Organisationen entstanden sind, welche im Wesentlichen vergleichbaren Rahmenbedingungen im Hinblick auf Aufgabenstellung und Risikopotential unterliegen, dürfte auch die sächliche und personelle Ausstattung der IR prinzipiell gleichen Grundsätzen folgen und sich damit nur unwesentlich in Organisation und Größe unterscheiden.
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Von diesen Entwicklungen ist auch die Interne Revision (IR) innerhalb der UV-Träger betroffen. Hinweise oder Vorgaben für die UV-Träger zur Einrichtung einer IR finden sich im Gesetz nicht. Die unterschiedlich großen UV-Träger waren in diesem Bereich hinsichtlich Aufbau- und Ablauforganisation sehr unterschiedlich aufgestellt. Schon deshalb darf die Neuorganisation der IR nicht bloß aus der Addition der einzelnen Revisionskapazitäten der fusionierten UV-Träger bestehen. Vielmehr bedarf es eines systematischen und risikoorientierten Ansatzes für die Ermittlung des Prüfungsbedarfs, aus dem sich die quantitative und qualitative personelle Ausstattung der IR ableiten lässt. Dieser hat sich nach den besonderen und systemspezifischen Einflüssen der GUV zu richten. Hinzu kommt: Bei den fusionierten UV-Trägern führen eine gestiegene Unternehmensgröße, die Ausdehnung zentraler und dezentraler (z.B. Anzahl der Bezirksverwaltungen) Strukturen sowie die Ausweitung des Versicherungsgeschehens auf zum Teil sehr unterschiedliche Branchen unter einem Dach zu einer erhöhten Komplexität des Umfeldes der IR. Auch dies macht eine Neubewertung des Revisionsbedarfs notwendig.
Da durch die fusionsbedingten Zusammenschlüsse aus den ehemals sehr unterschiedlich großen und wenig vergleichbaren UV-Trägern neun deutlich homogenere Organisationen entstanden sind, welche im Wesentlichen vergleichbaren Rahmenbedingungen im Hinblick auf Aufgabenstellung und Risikopotential unterliegen, dürfte auch die sächliche und personelle Ausstattung der IR prinzipiell gleichen Grundsätzen folgen und sich damit nur unwesentlich in Organisation und Größe unterscheiden.
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