Marktplatzangebote
Ein Angebot für € 3,52 €
  • Broschiertes Buch

Neue Technologien haben immer auch neue Herausforderungen für die Rundfunkregulierung mit sich gebracht. Mit der technischen Möglichkeit, breitbandigen Internet-Zugang über DVB-T-Frequenzen zu schaffen, wurde die Idee an die Medienanstalt Berlin-Brandenburg herangetragen, einen Super-Hotspot für die Region Berlin-Brandenburg anzubieten, mit dem mobiler breitbandiger Internetzugang künftig in Berlin und im Brandenburger Speckgürtel möglich werden würde. Dies stellte die Medienanstalt Berlin-Brandenburg vor die Frage, ob DVB-T-Frequenzen für Nicht-Rundfunkdienste vergeben werden können und wenn…mehr

Produktbeschreibung
Neue Technologien haben immer auch neue Herausforderungen für die Rundfunkregulierung mit sich gebracht. Mit der technischen Möglichkeit, breitbandigen Internet-Zugang über DVB-T-Frequenzen zu schaffen, wurde die Idee an die Medienanstalt Berlin-Brandenburg herangetragen, einen Super-Hotspot für die Region Berlin-Brandenburg anzubieten, mit dem mobiler breitbandiger Internetzugang künftig in Berlin und im Brandenburger Speckgürtel möglich werden würde. Dies stellte die Medienanstalt Berlin-Brandenburg vor die Frage, ob DVB-T-Frequenzen für Nicht-Rundfunkdienste vergeben werden können und wenn ja, durch wen. Der vorliegende Band legt das Rechtsgutachten, das Prof. Dr. Hubertus Gersdorf im Auftrag der mabb, der BLM, der LPR Hessen, der LfM und der SLM zu dieser Frage erarbeitet hat, einer interessierten Öffentlichkeit vor. Wie zu Beginn der Einführung des privaten Rundfunks werden grundsätzliche Fragen der Zuständigkeitsverteilung zwischen Bund und Ländern entlang der Trennlinie der Netze und der Inhalte aufgeworfen und vertieft erörtert. Gehört die Eröffnung von Internetzugängen mehr auf die Seite der Netze einschließlich des Netzzuganges oder mehr auf die Seite der Inhalte? Wer entscheidet im Konfliktfall, wenn sich Internet- und Rundfunknutzung gegenseitig zu behindern drohen? Wer sorgt für mögliche Ergänzungen, sei es auf technischer, sei es auf inhaltlicher Ebene?