Diese Arbeit zielt darauf ab, den Zugang zum Internet als ein potentielles Grundrecht (Menschenrecht) in statu nascendi zu analysieren, wobei Meinungen und Debatten in der internationalen Gemeinschaft und dem Recht in einigen ihrer Mitgliedsstaaten verfolgt werden. Der vorliegende Text befasst sich mit dem Völkerrecht und stützt sich auf verschiedene doktrinäre, verfassungsrechtliche, rechtliche und gerichtliche Positionen zu diesem Thema, um zu untersuchen, ob der Internetzugang in einem zwischenstaatlichen Kontext als geschütztes Interesse des positiven Rechts angesehen wird. Daher unterscheidet die vergleichende Methode die Berichterstattung, die in dieser Hinsicht vorgenommen wurde, im Gegensatz zu den internen Rechtsquellen verschiedener Länder. Während der Entwicklung des Textes zeigt sich, dass einige Staaten über Rechtssysteme verfügen, die den Zugang zum Internet als Vorrecht anerkennen, und gleichzeitig gab es in der Organisation der Vereinten Nationen Debatten über dieBedeutung dieses Instruments als Mittel zur Ausübung anderer dem Menschen anerkannter Rechte.