Zu einem Konflikt zwischen Investitions- und Umweltschutz kommt es, wenn eine von einem Investitionsschutzinstrument geschützte Investition durch eine Maßnahme enteignet wird, die Zielen des Umweltschutzes dient. Häufig haben sich Staaten auf völkerrechtlicher Ebene beiden Zielen verpflichtet, sodass sich die Vorrangfrage stellt. Letztlich geht es im Kern darum, wer für die Kosten einer Enteignung aus umweltschützenden Gründen einstehen muss: der Investor, von dessen Investition möglicherweise umweltschädigende Wirkungen ausgehen, oder die Allgemeinheit im Gaststaat, der den Ausländer enteignet. Die Arbeit geht dieser Fragestellung nach, untersucht die bestehenden völkerrechtlichen Instrumente, analysiert die schiedsgerichtliche Praxis und zeigt einen Lösungsweg auf.