Die "50-plus-1-Regel" ist ein Paragraph in der Satzung des Ligaverbandes der Deutschen-Fußball-Liga, nach dem es externen Investoren untersagt ist, mehrheitliche Stimmenanteile an ausgegliederten Fußball-Kapitalgesellschaften zu erwerben. Diese Regelung wird seit einigen Jahren kontrovers diskutiert. Kritiker plädieren für eine Aufhebung dieser Investitionsbeschränkung, während Befürworter darin eine Sicherung der Integrität des Wettbewerbs sehen. Während die meisten Funktionäre der Fußball-Bundesliga-Clubs in der Vergangenheit ihre Zustimmung zur derzeitigen Beschränkung externer Investoreneinstiege zum Ausdruck gebracht haben, widmet sich diese Arbeit den Anhängern hinsichtlich ihrer Einstellung zur 50-plus-1-Regel . Dies geschieht am Beispiel der Fans des 1. FC Köln und Bayer 04 Leverkusen, die sich besonders für einen Vergleich untereinander anbieten. Während die Bayer 04 Leverkusen Fußball GmbH durch eine Sonderregelung der DFL als 100-prozentige Tochter der Bayer AG am Spielbetrieb teilnehmen darf, befindet sich die 1. FC Köln GmbH & Co. KGaA regelkonform in mehrheitlichem Besitz des 1. Fußball-Club Köln 01/07 e. V..
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