In jüngerer Vergangenheit sind zunehmende Forderungen nach einer verstärkt unternehmenswertorientiert ausgerichteten IFRS-Rechnungslegung festzustellen sowie ein Vordringen von Bewertungskonzepten, die der Investitions- und Kapitalmarkttheorie entstammen, in das IFRS-Normensystem. Diskutiert wird, die IFRS-Rechnungslegung dahingehend zu reformieren, dass mit ihr ein realistischeres Bild im Sinne einer Annäherung an den tatsächlichen Unternehmenswert gezeigt werden kann. Als Begründung wird häufig eine zunehmende Wertlücke zwischen dem Zukunftserfolgswert und dem bilanziellen Eigenkapital eines Unternehmens angeführt. Aufgrund dieser Wertlücke wird den IFRS vorgeworfen, ihr selbst auferlegtes Ziel, entscheidungsnützliche Informationen zu vermitteln, nicht adäquat erfüllen zu können. Da Investoren primär an zukunfts- und unternehmenswertorientierten Angaben interessiert sind, soll verstärkt auf Verfahren der Unternehmensbewertung zurückgegriffen werden. Diese Entwicklungstendenzen nimmt der Verfasser zum Anlass zu untersuchen, inwieweit aus der Unternehmensbewertung stammende, investitionstheoretisch geprägte Bewertungskalküle im Rahmen des IFRS-Abschlusses angewendet werden sollten und welche möglichen Konsequenzen hieraus vor dem Hintergrund des IFRS-Zielsystems zu erwarten wären. Hierfür werden zunächst die unterschiedlichen Rahmenbedingungen herausgearbeitet, denen die IFRS-Rechnungslegung und die Unternehmensbewertung insbesondere hinsichtlich der Sender-Empfänger-Beziehungen der Informationskommunikation ausgesetzt sind. Hierauf aufbauend, werden allgemeine rechnungslegungsorientierte Bewertungs- und Erläuterungsgrundsätze abgeleitet, auf Grundlage derer der Verfasser anschließend ein investitionstheoretisches Bewertungskalkül konkretisiert, welches als grundlegendes Gerüst unternehmenswertorientierter Bewertungen in den IFRS dienen könnte. Der Verfasser gibt indes zu bedenken, dass eine (zunehmende) Verwendung investitionstheoretischer Bewertungskalküle vor dem Hintergrund des IFRS-Zielsystems auch durchaus kritisch betrachtet werden kann, da insbesondere die Erfüllung der stewardship-Funktion, die in erster Linie verlässliche Informationen erfordert, in Frage gestellt werden würde.
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