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Das Investmentsteuerreformgesetz (InvStRefG) hat die Besteuerung von Fonds neu geordnet. Nun sind Sie gefordert, das neue Steuerregime bei allen Entscheidungen zu berücksichtigen. Im neuen Investmentsteuergesetz (InvStG) Kommentar von Kretzschmann/Schwenke/Behrens/Hensel/Klein geben mehr als 30 einschlägige Spitzenkräfte aus Beratung, Rechtsprechung und Finanzverwaltung belastbare Empfehlungen rund um die steuerliche Behandlung großer Investmentvermögen.
Topaktuell kommentiert:
- Jahressteuergesetz (JStG) 2022-E - Fondsstandortgesetz (FoStoG) - zu Kryptowerten, Infrastruktur und
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Produktbeschreibung
Das Investmentsteuerreformgesetz (InvStRefG) hat die Besteuerung von Fonds neu geordnet. Nun sind Sie gefordert, das neue Steuerregime bei allen Entscheidungen zu berücksichtigen. Im neuen Investmentsteuergesetz (InvStG) Kommentar von Kretzschmann/Schwenke/Behrens/Hensel/Klein geben mehr als 30 einschlägige Spitzenkräfte aus Beratung, Rechtsprechung und Finanzverwaltung belastbare Empfehlungen rund um die steuerliche Behandlung großer Investmentvermögen.

Topaktuell kommentiert:

- Jahressteuergesetz (JStG) 2022-E
- Fondsstandortgesetz (FoStoG) - zu Kryptowerten, Infrastruktur und Wagniskapital
- einschlägige BMF-Schreiben
- angrenzende Rechtsthemen u.a.
- Aufsichtsrecht
- Kapitalvermögensbesteuerung im Einkommensteuergesetz (EStG)
- Investmentvermögen in der Handelsbilanz und Steuerbilanz
- Personengesellschaft
- internationale Besteuerung

Zielgruppengerechte Darstellung
Deutsche Investmentfonds verwalten inzwischen fast drei Billionen Euro Vermögen. Das erfordert hochspezialisiertes Wissen, um Fonds steuerlich nachhaltig zu strukturieren und Fehler zu vermeiden. Hier setzt der neue Investmentsteuergesetz (InvStG) Kommentar von Kretzschmann/Schwenke/Behrens/Hensel/Klein an.

Streng am Aufbau des Normtatbestands orientiert, kommentiert das Werk das am 1.1.2018 grundlegend reformierte Investmentsteuergesetz und die angrenzenden Rechtsgebiete.

Auswirkungen des Fondsstandortgesetzes (FoStoG)
Der Kommentar erläutert bereits die Änderungen durch das Fondsstandortgesetz (FoStoG). Darunter die Aufnahme von Kryptowerten und Infrastruktur-Projektgesellschaften in den Anlagekatalog für Spezial-Investmentfonds. Oder die Ausweitung der Umsatzsteuerfreiheit für Verwaltungsleistungen auf Wagniskapitalfonds.

Umfassender Überblick durch Kommentierung angrenzende Rechtsgebiete
Kommentiert werden nicht nur das Investmentsteuergesetz (InvStG), sondern auch die angrenzenden Rechtsgebiete und Problemstellungen.

- Regelungen des EStG zur Kapitalvermögensbesteuerung
- Investmentvermögen in der Handelsbilanz und Steuerbilanz
- Besonderheiten bei Investmentvermögen in Personengesellschaftsform
- umsatzsteuerliche Freistellung der Verwaltung von Investmentvermögen
- grunderwerbsteuerliche Besonderheiten
- Investmentvermögen im internationalen Steuerrecht
- die Grundzüge des Aufsichtsrechts

Ideales Arbeitsmittel mit praxisnahen Lösungen
Die fundierten Erläuterungen und praxiserprobten Kenntnisse machen das Werk zum idealen Arbeitsmittel für alle, die mit der Gestaltung und Behandlung von Investmentfonds befasst sind: Rechtsanwälte, Fachanwälte für Steuerrecht, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Kapitalanlagegesellschaften, Investmentaktiengesellschaften, institutionelle Anleger, Depotbanken, Versicherungen, Bankenverbände, Aufsichtsbehörden und Finanzbehörden.

Kommentar mit ausgewogener Perspektive
Die 32 Expertinnen und Experten aus Beratung, Rechtsprechung und Finanzverwaltung beleuchten das Thema aus allen praxisrelevanten Perspektiven.

Eine besondere Stärke des neuen Kommentars aus der blauen Kommentarreihe ist sein hochkarätiges Herausgeberquintett.

RA/StB Jens Kretzschmann, LL.M. oec., RA/StB Dr. Stefan Behrens und RA/StB Dr. Martin Klein kommen aus renommierten Anwaltskanzleien und haben als solche ihr Ohr am Puls der Szene.

Mit Dr. Michael Schwenke zeichnet ein BFH-Richter für das Werk verantwortlich, der dem für das Investmentsteuergesetz zuständigen 1. Senat angehört.

Ministerialrat im Bundesfinanzministerium Matthias Hensel vervollständigt das Team um die oft entscheidende Verwaltungssicht.

Aus dem Inhaltsverzeichnis

Kapitel 1 Allgemeine Regelungen (§§ 1 bis