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Die Konsequenzen eines Betriebsübergangs für die Arbeitnehmer hat der Gesetzgeber in 613a BGB ausschließlich für den sog. Asset Deal geregelt. Dass dieser Schutzmechanismus beim Share Deal nicht gilt, kompensieren Gewerkschaften durch neue Vereinbarungen mit Investoren. Die Untersuchung beurteilt die Zulässigkeit und die Grenzen solcher Investorenvereinbarungen einer Gewerkschaft mit einem hinter dem Rechtsträger stehenden Kapitaleigner anhand der bekannt gewordenen Vereinbarungen zwischen ACS und der Industriegewerkschaft BAU sowie Schaeffler und der Industriegewerkschaft Metall. Insbesondere…mehr

Produktbeschreibung
Die Konsequenzen eines Betriebsübergangs für die Arbeitnehmer hat der Gesetzgeber in
613a BGB ausschließlich für den sog. Asset Deal geregelt. Dass dieser Schutzmechanismus beim Share Deal nicht gilt, kompensieren Gewerkschaften durch neue Vereinbarungen mit Investoren. Die Untersuchung beurteilt die Zulässigkeit und die Grenzen solcher Investorenvereinbarungen einer Gewerkschaft mit einem hinter dem Rechtsträger stehenden Kapitaleigner anhand der bekannt gewordenen Vereinbarungen zwischen ACS und der Industriegewerkschaft BAU sowie Schaeffler und der Industriegewerkschaft Metall. Insbesondere befasst sich die Arbeit mit der Handlungsgrundlage, der Einordnung ins Kollektivvertragssystem, den zulässigen Regelungsgegenständen und der Zulässigkeit eines Kampfmitteleinsatzes für den Abschluss einer Investorenvereinbarung. Dabei wird ein eingeschränkter vertraglicher Zugriff auf unternehmerische und organisatorische Entscheidungen der Kapitaleigner deutlich.
Rezensionen
»Bock ist es nicht nur gelungen, praxisrelevant zahlreiche Einzelaspekte von Investorenvereinbarungen zur Sicherung von Arbeitnehmerinteressen aufzuzeigen, sondern er hat darüber hinaus auf der Folie der Betrachtung von Investorenvereinbarungen einen grundlegenden Beitrag zur dogmatischen Einordnung von Koalitionsverträgen (in Abgrenzung zu gewöhnlichen Tarifverträgen) geleistet.« Prof. Dr. Michael Kort, in: Recht der Arbeit, 1/2019 »Zusammenfassend sei festgestellt, dass die breite monographische Untersuchung eines viel zu wenig beachteten Randphänomens im kollektiven Arbeitsrecht einen ausgezeichneten Einblick in Instrumente einer Sicherung der AN-Interessen in einer marktradikal globalisierten Entfesselung des Geldkapitals bietet. Der Verfasser hat sich vor allem gründlich und auf hohem theoretischen Niveau mit den grundrechtlichen und gesellschaftsrechtlichen Vorfragen auseinandergesetzt. Das Buch bietet viel Stoff zum Nachdenken, auch für die österreichische Arbeitsrechtspolitik und kollektive Rechtsgestaltung.« Univ.-Prof. Dr. Klaus Firlei, in: Das Recht der Arbeit, 3/2019 »Es ist das bes. Verdienst der vorl. Arbeit, dass sie den in anderen Zusammenhängen auch von der Rspr. anerkannten 'sonstigen Kollektivvertrag' (kürzer: »Koalitionsvertrag«) am Beispiel des Investorenvertrags mit präzisen Konturen versehen hat.[...] Die Arbeit schließt eine Lücke im kollektiven Arbeitsrecht, aber auch im Bewusstsein von BR und Gewerkschaften. Wird ein UN durch US-Amerikaner oder Chinesen aufgekauft, so wurde bislang praktisch nie an einen solchen Ausweg gedacht. Eine 'Heuschrecke' mit Streiks zur Vernunft zu bringen - das ist eine neue und Mut machende Perspektive. Dem Buch ist eine weite Verbreitung zu wünschen.« Prof. Dr. Wolfgang Däubler, in: Arbeit und Recht, 12/2018…mehr