Studienarbeit aus dem Jahr 2016 im Fachbereich Organisation und Verwaltung - Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Note: 1,0, Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit beschäftigt sich mit dem Thema der Staatssicherheit in der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (DDR), um folgende Frage unter soziologischen Gesichtspunkten zu untersuchen: Inwiefern ist die Staatssicherheit ein Sinnbild für eine Totale Institution und einen bürokratischen Apparat? Es wird erläutert, wie das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) entstanden ist, wie es arbeitete beziehungsweise funktionieren konnte, welchen Einfluss es auf das Leben der Menschen in der DDR hatte, wie es schließlich zur Auflösung kam und wie dieser Teil der Geschichte seit der Wiedervereinigung aufgearbeitet wird.Demokratie bedeutet "Die Herrschaft des Volkes". Dabei soll die politische Herrschaft beschränkt und dem Individuum die Freiheit eingeräumt werden, individuelle Entscheidungen selbst zu treffen. Für eine demokratische Regierungsform sind (freie) Wahlen, die Gewaltenteilung, die Rechts-staatlichkeit und eine freie Meinungsäußerung charakteristisch. Vor Recht und Gesetz ist jeder Mensch gleich. Die DDR verstand sich selbst als demokratische Republik, auch wenn sie ihre Bevölkerung mittels Todesstrafe daran gehindert hat, das Territorium zu verlassen und eine kritische Meinung gegen das Regime nicht duldete. Auf Grundlage der Verfassung wurde zwar ein gesetz-gebendes Organ geschaffen, doch sämtliche Entscheidungen traf die Regierung. Aus Angst vor Verfolgung oder Verurteilungen wagten die Wenigsten eine negative Meinungsäußerung gegenüber dem bestehenden Regime. Die Bevölkerung begann sich anzupassen und sich mit den bestehenden Machtverhältnissen zu arrangieren. Einige Bürgerinnen und Bürger konnten ein erfolgreiches Leben in dem Arbeiter- und Bauernstaat führen und sowohl beruflich als auch privat ihren Zielen folgen. Doch das Regime konnte in die Lebensgestaltung der Menschen eingreifen und die freie Entfaltung oder die Wahl der Berufsausübung einschränken. Die politischen Freiheiten und in dem Zusammenhang die freie Meinungsäußerung sind nicht selbstverständlich, weshalb es sie zu schützen und zu ehren gilt.
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