Studienarbeit aus dem Jahr 2016 im Fachbereich Philosophie - Praktische (Ethik, Ästhetik, Kultur, Natur, Recht, ...), Note: 1,0, Technische Universität Dresden (Institut für Philosophie), Veranstaltung: Proseminar Rechtsphilosophie, Sprache: Deutsch, Abstract: Es stellt sich die Frage, wenn die Staatsauffassung mit dem Naturrecht begründet ist, inwieweit die Natur (des Menschen) Recht trägt. Denn im Gegensatz zu den menschlichen Eigenschaften wie Gewissen, Vernunft und Mitleid, wobei auch hinterfragt werden muss, ob jeder Mensch diese Instanzen besitzt und ob es sie wirklich gibt, stehen Neid, Eitelkeit, Habgier und Egoismus als menschliche Laster. Sind diese schlechten Eigenschaften wirklich die Grundprinzipien der Rechtsprechung?In der Zeit der Aufklärung gab es einen folgenreichen gesellschaftlichen Umbruch. Die alte Staatskonstitution wird durch das emanzipatorische Denken des Volkes abgelöst. Die vorangehende Ordnung wurde durch Gott begründet und teilte die Gemeinde in eineStandesordnung ein. Die Spitze des Staatssystems bildeten hohe Geistliche wie zum Beispiel Priester. Der einzelne Mensch hatte ein sehr eingeschränktes Mitspracherecht in der Politik und das gesamte System war durch christliches Gedankengut gestützt. Dieses propagierte, dass alles Recht und Gesetz von Gott begründet ist und verhinderte so jegliche Bemühung, die staatliche Ordnung verbessern zu wollen oder gerechter erscheinen zu lassen. Dies führte auch dazu, dass sich die obersten Geistlichen, also die Regierenden, in einer moralischen Überlegenheit fühlten.
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