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Studienarbeit aus dem Jahr 2019 im Fachbereich Medien / Kommunikation - Medien und Politik, Pol. Kommunikation, Note: 1,3, Leuphana Universität Lüneburg, Veranstaltung: Internet & Soziale Netzwerke, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Digitalisierung schreitet stetig voran. Gerade Deutschland zeigt in diesem Bereich noch weiteres Entwicklungspotenzial. Nicht nur was die Infrastruktur, wie beispielsweise den Breitband-Ausbau angeht, sondern auch in der Verwaltung. Betrachtet man den Bereich E-Government, ist Deutschland im Vergleich mit anderen Ländern der europäischen Union unterdurchschnittlich…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2019 im Fachbereich Medien / Kommunikation - Medien und Politik, Pol. Kommunikation, Note: 1,3, Leuphana Universität Lüneburg, Veranstaltung: Internet & Soziale Netzwerke, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Digitalisierung schreitet stetig voran. Gerade Deutschland zeigt in diesem Bereich noch weiteres Entwicklungspotenzial. Nicht nur was die Infrastruktur, wie beispielsweise den Breitband-Ausbau angeht, sondern auch in der Verwaltung. Betrachtet man den Bereich E-Government, ist Deutschland im Vergleich mit anderen Ländern der europäischen Union unterdurchschnittlich aufgestellt.Als eine der Hürden wird die mangelnde Akzeptanz und die damit einhergehende geringe Nutzung der Bürgerinnen in Deutschland gewertet. Vor allem die Angst vor dem Staat als Big Brother und der Entwicklung hin zu gläsernen Bürgerinnen spielen dabei eine entscheidende Rolle. Ist diese Angst berechtigt? Oder hindert sie die notwendige Entwicklung und nimmt Deutschland eine wichtige Gelegenheit sich im internationalen Vergleich aufzustellen und auch das Leben der Bürgerinnen zu vereinfachen? Schließlich ist die Umsetzung von E-Government von der EU gefordert. So wurde im Jahr 2015 die "Strategie für einen digitalen Binnenmarkt für Europa" von der Europäischen Kommission veröffentlicht. Damit soll unter anderem die Nutzung von E-Government vorangetrieben werden. Vorangegangen war ein "E-Government-Aktionsplan" für die Jahre 2011 bis 2015. Gleichzeitig ist der Schutz der Privatsphäre in Deutschland beispielsweise in Artikel 2 des Grundgesetzes gesetzlich verankert.Um zu prüfen, ob die Bedenken berechtigt sind und Bürgerinnen durch E-Government für den deutschen Staat tatsächlich gläsern werden, wird ein Vergleich mit Estland gezogen. Der baltische Staat gilt in dem Bereich E-Government als Vorreiter. Daher wird das dortige System, als Best-Practice Beispiel, mittels Literatur hin analysiert und mit Deutschland verglichen.
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