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Die Studie befasst sich einerseits mit der Frage, ob 14 Abs. 4 S. 2 AEG die allgemeine Vorschrift des 14 Abs. 4 S. 1 AEG zur Entgeltbestimmung durch einen Betreiber der Schienenwege konkretisiert oder ob die Vorschrift eine alternative Entgeltbemessung ermöglicht. Zum anderen geht es um die Frage, ob Betreiber zu der in 14 Abs. 4 S. 1 AEG vorgesehenen Kostendeckung die in 14 Abs. 4 S. 2 AEG genannten Aufschläge auf die unmittelbaren Betriebskosten erheben dürfen oder ob sie die Kostendeckung (nur) auf diese Weise erreichen dürfen.

Produktbeschreibung
Die Studie befasst sich einerseits mit der Frage, ob
14 Abs. 4 S. 2 AEG die allgemeine Vorschrift des
14 Abs. 4 S. 1 AEG zur Entgeltbestimmung durch einen Betreiber der Schienenwege konkretisiert oder ob die Vorschrift eine alternative Entgeltbemessung ermöglicht. Zum anderen geht es um die Frage, ob Betreiber zu der in
14 Abs. 4 S. 1 AEG vorgesehenen Kostendeckung die in
14 Abs. 4 S. 2 AEG genannten Aufschläge auf die unmittelbaren Betriebskosten erheben dürfen oder ob sie die Kostendeckung (nur) auf diese Weise erreichen dürfen.
Autorenporträt
Neumann, AndreasAndreas Neumann ist Geschäftsführer des von ihm mitgegründeten privaten Instituts für das Recht der Netzwirtschaften, Informations- und Kommunikationstechnologie (IRNIK) und assoziierter Wissenschaftler ("Senior Fellow") am Zentrum für Europäische Integrationsforschung (ZEI) der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, wo er zuvor die Forschungsprojektgruppe Telekommunikationsrecht geleitet hatte. In seinen zahlreichen Veröffentlichungen hat er sich u. a. mit netzwirtschafts- und datenschutzrechtlichen Fragestellungen befasst.