Die Studie befasst sich mit der Frage, ob ein Arbeitgeber, der seinen Arbeitnehmern die Nutzung der betrieblichen Telekommunikationsmöglichkeiten (Telefon, Internetzugang usw.) zu privaten Zwecken gestattet, an das einfachgesetzliche Fernmeldegeheimnis nach
88 TKG gebunden ist. Diese Frage wurde lange Zeit fast einhellig bejaht. Mittlerweile haben sich jedoch einige Gerichte und gewichtige Stimmen im Schrifttum einer abweichenden Auffassung angeschlossen. Die Studie nimmt vor dem Hintergrund dieser aktuellen Entwicklung eine umfassende Auslegung der einschlägigen Vorschriften des Telekommunikationsrechts vor.
88 TKG gebunden ist. Diese Frage wurde lange Zeit fast einhellig bejaht. Mittlerweile haben sich jedoch einige Gerichte und gewichtige Stimmen im Schrifttum einer abweichenden Auffassung angeschlossen. Die Studie nimmt vor dem Hintergrund dieser aktuellen Entwicklung eine umfassende Auslegung der einschlägigen Vorschriften des Telekommunikationsrechts vor.