Für die islamischen Finanzinstitute legen der Koran und die Sunna die religiösen und rechtlichen Rahmenbedingungen fest und bilden auch das soziale und ethische Fundament für das gesamte islamische Finanzwesen. Dessen wichtigstes Merkmal ist, dass Geldzinsen grundsätzlich nicht statthaft, ja sogar verboten sind. Ein Geschäftsmodell, bei dem Zinsen für vergebene Darlehen verlangt und auf die Einlagen des Kunden gezahlt werden, kommt für eine konforme Bank nicht in Frage. Noch problematischer ist die Situation für Versicherungsunternehmen, denn das konventionelle Versicherungsgeschäft ist absolut unzulässig. Neben dem Zinsverbot, welches auch die Versicherer mit ihren Kapitalanlagen betrifft, sind im Islam auch Glückspiel und bestimmte Formen von Unsicherheit in Verträgen verboten. Beispielsweise wird eine Lebensversicherung als Wette auf den Tod verstanden und ist damit weder aus ethischer noch aus rechtlicher Sicht ein im Islam zulässiges Produkt. Die religiösen Restriktionen führen dazu, dass islamische Finanzdienstleistungen für einen Außenstehenden nicht nur kompliziert klingen, sondern auf den ersten Blick auch wenig attraktiv erscheinen. Die Perspektive ändert sich allerdings, wenn man bedenkt, dass jeder vierte Mensch auf Erden ein Muslim ist.
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