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Masterarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Jura - Andere Rechtssysteme, Rechtsvergleichung, Note: 1,5, Technische Hochschule Wildau, ehem. Technische Fachhochschule Wildau, Sprache: Deutsch, Abstract: Der Einfluss »islamischen Rechts« in säkularen Gesellschaften ist Gegenstand einer breiten gesellschaftlichen Kontroverse. Ziel dieser Arbeit ist es, einen Beitrag zur Versachlichung der Debatte zu leisten. Dazu wird der Teilbereich des deutschen schiedsrichterlichen Verfahrens herausgegriffen, um in ihm die Wahlmöglichkeit islamischer Vorschriften zur Lösung von Rechtsstreitigkeiten und ihre…mehr

Produktbeschreibung
Masterarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Jura - Andere Rechtssysteme, Rechtsvergleichung, Note: 1,5, Technische Hochschule Wildau, ehem. Technische Fachhochschule Wildau, Sprache: Deutsch, Abstract: Der Einfluss »islamischen Rechts« in säkularen Gesellschaften ist Gegenstand einer breiten gesellschaftlichen Kontroverse. Ziel dieser Arbeit ist es, einen Beitrag zur Versachlichung der Debatte zu leisten. Dazu wird der Teilbereich des deutschen schiedsrichterlichen Verfahrens herausgegriffen, um in ihm die Wahlmöglichkeit islamischer Vorschriften zur Lösung von Rechtsstreitigkeiten und ihre Qualifikation als Recht zu untersuchen. Nach Verortung des Themas in einschlägiger Literatur im ersten Teil der Arbeit werden in ihrem zweiten die daraus folgenden Anknüpfungspunkte für das Schiedsverfahren aus rechtsdogmatischer Perspektive erörtert. Die darin offen gebliebenen Fragen werden im dritten Teil, unter Rückgriff auf den systemtheoretischen Ansatz Luhmanns, einer rechtstheoretischen Betrachtung zugeführt. Beide Perspektiven laufen im vierten Teil wieder zusammen. Mit ihrer Verknüpfung wird eine Entscheidung über die Wählbarkeit und Anerkennungsfähigkeit »islamischen Rechts« gefällt. Nach dieser sind islamische Vorschriften als »Proto-Recht« zu qualifizieren, das allein zur Bindung und Beschränkung schiedsrichterlicher Billigkeitsentscheidungen von den Schiedsparteien gewählt werden kann. Auf solcher Grundlage erlassene Schiedssprüche, als Ergebnis eines wiedereröffneten, zeit- und ortsgemäßen I tihad, können potentiell rationale und auch anerkennungsfähige Entscheidungen sein. Durch Vollstreckbarerklärung erwachsen sie zu staatlich durchsetzbarem Recht, sodass dieses deutsche Recht in der Konsequenz islamisches Recht würde. Die Arbeit beschließt mit einem Ausblick auf Chancen für die Entwicklung grundrechtskonformer islamischer Rechtsauffassungen und der Anfrage an die Sozialwissenschaften, ob ein entsprechender Bedarf in der deutschen Bevölkerung muslimischen Bekenntnisses festgestellt werden kann.
Autorenporträt
Jochen Heller (*1977 in Münster) hat nach seiner Berufsausbildung zum Buchhändler einige Jahre in diesem Beruf gearbeitet bevor er sein rechtswissenschaftliches Studium an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin mit dem LL.B. (Ius) abgeschlossen hat. Im Anschluss erwarb er seinen LL.M. im Studiengang Wirtschaft und Recht mit dem Schwerpunkt Personalmanagement an der Technischen Hochschule Wildau [FH]. Nach mehrjähriger Tätigkeit für die DGB Rechtsschutz GmbH ist er mittlerweile beim Land Berlin im Amt für Soziales beschäftigt. - Neben seinen praktischen Interessenschwerpunkten Arbeits- und Sozialrecht wendet er sich, ausgehend von Rechts- und Systemtheorie, zunehmend der theoretischen Philosophie zu.