Auf der Grundlage der hanafitischen Rechtsliteratur erstellte der ägyptische Jurist Muhammad Qadrî Pâshâ eine zivilrechtliche Kodifikation, die erstmals im Jahre 1891 in Ägypten aus seinem Nachlass veröffentlicht wurde. Nach dem Muster der osmanischen Mecelle formulierte Qadrî Pâshâ einen Rechtstext, der schuld-, sachen- und verfahrensrechtliche Bestimmungen enthält. Für die neu gebildeten Rechtsschulen des Landes diente die Kodifikation als Orientierung hinsichtlich des islamischen Zivilrechts. Die späteren Zivilgesetzbücher einiger arabischer Länder wie Ägypten, Jordanien und Irak beziehen sich in einzelnen Regelungen auf den Text. Auch außerhalb der arabischen Welt wurde das Gesetzbuch eine wichtige Referenzquelle für das islamische Zivilrecht. Die Übersetzung folgt der ursprünglichen arabischen Textvorlage. In den Kommentaren und Erläuterungen werden sowohl die islamisch-rechtlichen Begriffe als auch die Besonderheiten der rechtlichen Systematik herausgearbeitet.