Mit der Einführung des Sanierungsvorbereitungsverfahrens im Rahmen des Gesetzes zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen verfolgte der Gesetzgeber das Ziel, den Anreiz zur frühzeitigen Insolvenzantragstellung für sanierungsfähige und insbesondere mittelständische Unternehmen zu erhöhen, da in der Vergangenheit selten und häufig verspätet von der Option "gerichtliches Eigensanierungsverfahren" Gebrauch gemacht wurde. Vor diesem Hintergrund geht die Arbeit der Frage nach, ob die verfahrensrechtliche Ausgestaltung des Sanierungsvorbereitungs- und anschließenden (eröffneten) Eigenverwaltungs- und Insolvenzplanverfahrens dazu geeignet ist, dass der Schuldner nunmehr frühzeitig(er) Insolvenzantrag stellt als vor dem ESUG. Bei aufgedeckten Defiziten werden Anpassungen im Sinne eines Reformvorschlags de lege ferenda begründet, sofern keine Handlungsempfehlungen zur praktischen Verfahrensgestaltung innerhalb des gegebenen gerichtlichen Sanierungsrahmens Abhilfe leisten können.
"Das Buch ist rundweg zu empfehlen, es gibt einen sehr guten Überblick über die beiden Seiten der Medaille ESUG und kann daher auch nur jedem Berater und Verwalter zur durchaus manchmal auch kurzweiligen Lektüre empfohlen werden." Hans Haarmeyer, in: Zeitschrift für das gesamte Insolvenzrecht, 4/2015