Die Rechtmäßigkeit der Nutzung personenbezogener Daten wird in der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) neu geregelt. Fraglich bleibt dabei jedoch insbesondere, ob hierfür die Zustimmung der Betroffenen erforderlich ist oder ob Werbung als "berechtigtes Interesse" zur Nutzung gemäß Art 6 Abs 1 lit f DSGVO berechtigt. Zur Beantwortung dieser Frage wird unter anderem der vom europäischen Normengeber häufig verwendete aber nicht definierte Begriff "Direktwerbung" näher beleuchtet und versucht, den Normenkonflikt von Art 6 Abs 1 lit f DSGVO und Art 13 ePrivacy-RL zu lösen.