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Akademische Arbeit aus dem Jahr 2018 im Fachbereich Philosophie - Praktische (Ethik, Ästhetik, Kultur, Natur, Recht, ...), Note: 2,0, Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main, Sprache: Deutsch, Abstract: Jahrzehnte lang waren Abtreibungen in Irland ohne Ausnahmen verboten. Nach dem Referendum am 25. Mai 2018, stimmten jedoch zwei Drittel der Iren für eine Lockerung der Abtreibungsgesetze (Zimmermann 2018). Ist die Entscheidung der Iren jedoch moralisch zu rechtfertigen? Aufgrund der aktuellen Relevanz, widmet sich meine Hausarbeit im Rahmen des Seminars ¿Medizinethik¿, der…mehr

Produktbeschreibung
Akademische Arbeit aus dem Jahr 2018 im Fachbereich Philosophie - Praktische (Ethik, Ästhetik, Kultur, Natur, Recht, ...), Note: 2,0, Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main, Sprache: Deutsch, Abstract: Jahrzehnte lang waren Abtreibungen in Irland ohne Ausnahmen verboten. Nach dem Referendum am 25. Mai 2018, stimmten jedoch zwei Drittel der Iren für eine Lockerung der Abtreibungsgesetze (Zimmermann 2018). Ist die Entscheidung der Iren jedoch moralisch zu rechtfertigen? Aufgrund der aktuellen Relevanz, widmet sich meine Hausarbeit im Rahmen des Seminars ¿Medizinethik¿, der moralischen Rechtfertigung von Schwangerschaftsabbrüchen. Dabei werde ich meine gewählte Methode vorstellen. Zunächst operationalisiere ich meine Forschungsfrage, um Unklarheiten zu vermeiden. Anschließend werde ich einen Aufsatz von Thompson rekonstruieren und ihre Argumente bezüglich der Thematik des Schwangerschaftsabbruchs aufzeigen. Diese werde ich dann vor allem mit den Argumenten von Hare vergleichen, dessen Argumentationsbasis die christliche goldene Regel darstellt. Anschließend setze ich mich mit den genannten Argumenten kritisch auseinander und wende diese auf die vier Grundsätze der Medizinethik an. Im Schlussteil dieser Arbeit werde ich zunächst einen Rückblick auf den Verlauf der Argumentation geben. Anschließend werde ich selbst Stellung nehmen. Zuletzt werde ich einen Ausblick darüber geben, wie weitergedacht werden kann. Meine These bezüglich dieser Thematik lautet, dass jede Frau unter bestimmten Bedingungen ihr Kind abtreiben darf. Ihr Selbstbestimmungsrecht und ihr Recht auf Leben sollten dabei mit dem Lebensrecht des Fötus abgewogen werden.
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