Forschungsarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Jura - Strafrecht, Note: sehr gut, Aarhus School of Business (Institut für Rechtsinformatik), Sprache: Deutsch, Abstract: Die Einführung des des 41. Strafrechtsänderungsgesetzes zur Bekämpfung der Computerkriminalität 41. StrÄndG) - insb. des § 202c StGB ist in den Medien und von betroffenen Fachkreisen scharf kritisiert worden; auch die IT-Sicherheit werde kriminalisiert und auch nach allgemeiner Anschauung gutartige Anwender von Hackertools seien "von der Gnade des Richters" abhängig. Für die Unternehmen und Mitarbeiter im Bereich der IT-Sicherheit ist die Frage, ob ihr Tun strafbar ist, existenziell. Dies gilt aber nicht weniger für die Kunden, denn professionelle IT-Sicherheitschecks und Audits sind wichtige Bestandteile des betrieblichen Informationsschutzes und nicht zuletzt des unternehmerischen Risikomanagements, das spätestens seit Einführung des § 91 Abs. 2 AktG durch das KonTraG für Aktiengesellschaften auch rechtlich geboten ist.Diese Untersuchung soll die rechtsdogmatischen Aspekte der neuen und der geänderten Vorschriften - im Kontext mit den unveränderten Normen - klären und daraus Hinweise für den praktischen Umgang für die betroffenen Fachkreise, also insbesondere IT-Sicherheitsunternehmen und deren Mitarbeiter, geben. Die Autoren zeigen im Detail die Strafbarkeitsrisiken einer Vielzahl typischer Vorgänge und Prozesse im Bereich der IT-Sicherheit und geben so auf Grundlage der rechtsdogmatischen Erörterungen konkrete Hinweise für die Praxis.
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