Das Kirchenrecht ist kein unveränderbarer monolithischer Block, sondern stets ein Ius semper reformandum. Rezeptionslücken des II. Vatikanischen Konzils und das Leben der Kirche in der Gegenwart erfordern eine dynamische Rechtsentwicklung, die die Kirche auf ihrem Weg in die Zukunft unterstützt.Papst Franziskus hat wie seine Vorgänger Johannes Paul II. und Benedikt XVI. bereits zahlreiche Gesetzesänderungen auf den Weg gebracht, etwa des Codex Iuris Canonici von 1983 sowie des Codex Canonum Ecclesiarum Orientalium von 1990. Die Kirchenrechtswissenschaft begleitet seit jeher die kirchliche Rechtsentwicklung und hat vor allem seit dem letzten Konzil vielfältige Reformvorschläge gemacht. Der Band nimmt die Frage nach möglichen Reformvorschlägen de lege ferenda in zentralen Rechtsbereichen aus unterschiedlichen Perspektiven in den Blick.