Prälat Ernst Rößler wurde 1930 in Hasenweiler geboren und studierte Philosophie und katholische Theologie an der Universität Tübingen. Nach 5jähriger Kaplanstätigkeit kam er 1960 an das Bischöfliche Offizialat Rottenburg. Bereits 1968 wurde er zum Vizeoffizial ernannt. Seit dem 25.1.1972, dem Tag seiner Ernennung zum Offizial, liegt die Verantwortung für das Gerichtswesen in dieser Diözese auf seinen Schultern. Von 1960 bis heute ist Prälat Rößler zusätzlich in der Pfarrseelsorge tätig, er hat die Dompräbende St. Meinrad zu Rottenburg inne und ist "Wochenendpfarrer" von Frommenhausen. Ehrungen konnten nicht ausbleiben: Päpstlicher Ehrenkaplan (1975) und Päpstlicher Ehrenprälat (1977).
Die Festschrift würdigt mit Ernst Rößler einen umsichtigen Richter, der sein Amt und die Ehegerichtsbarkeit insgesamt als pastorale Aufgabe versteht. Hohes Einfühlungsvermögen und Güte prägen seinen persönlichen Umgang mit den vor Gericht hilfesuchenden Menschen. Der Jubilar weiß sich als Richterder Wahrheit und Gerechtigkeit als Gestaltungsprinzipien seines Tuns verpflichtet. Ernst Rößler beherrscht die Kunst, die spannungsvolle Antinomie zwischen Rechtssicherheit und Barmherzigkeit im Ehenichtigkeitsverfahren zu erhalten und nicht in ein Extrem ausschlagen zu lassen. Die Festschrift würdigt neben dem Richter zugleich einen Gerichtsvorsitzenden, der das Streben nach einem wahren und gerechten Urteil in Liebe auch von seinen Mitarbeitern einfordert. Sie ehrt zudem einen fleißigen Rechtspraktiker, der seine stets aus den Quellen schöpfenden, reichen Kenntnisse und sein gesundes Urteilsvermögen in viele kanonistische Gutachten einfließen ließ. Sein Rat war auf der Rottenburger Diözesansynode, deren Mitglied Prälat Rößler war, sehr gefragt, seine guten Kontakte zum Lehrstuhl für Kirchenrecht an der Universität Tübingen kommen den Studenten zugute.
Die Festschrift würdigt mit Ernst Rößler einen umsichtigen Richter, der sein Amt und die Ehegerichtsbarkeit insgesamt als pastorale Aufgabe versteht. Hohes Einfühlungsvermögen und Güte prägen seinen persönlichen Umgang mit den vor Gericht hilfesuchenden Menschen. Der Jubilar weiß sich als Richterder Wahrheit und Gerechtigkeit als Gestaltungsprinzipien seines Tuns verpflichtet. Ernst Rößler beherrscht die Kunst, die spannungsvolle Antinomie zwischen Rechtssicherheit und Barmherzigkeit im Ehenichtigkeitsverfahren zu erhalten und nicht in ein Extrem ausschlagen zu lassen. Die Festschrift würdigt neben dem Richter zugleich einen Gerichtsvorsitzenden, der das Streben nach einem wahren und gerechten Urteil in Liebe auch von seinen Mitarbeitern einfordert. Sie ehrt zudem einen fleißigen Rechtspraktiker, der seine stets aus den Quellen schöpfenden, reichen Kenntnisse und sein gesundes Urteilsvermögen in viele kanonistische Gutachten einfließen ließ. Sein Rat war auf der Rottenburger Diözesansynode, deren Mitglied Prälat Rößler war, sehr gefragt, seine guten Kontakte zum Lehrstuhl für Kirchenrecht an der Universität Tübingen kommen den Studenten zugute.