The codification of the regulations relating to the absence and lapse of the basis of the transaction as well as the termination of the contract for good cause in general based on §§ 313 and 314 has provided these institutions with their own place of regulation, which has now been commented on for the first time in the Staudinger.
Die Kodifizierung der Regeln über Fehlen und Wegfall der Geschäftsgrundlage sowie über die Kündigung aus wichtigem Grund im Allgemeinen durch die §§ 313 und 314 hat diesen Instituten einen eigenen Regelungsort gegeben, der hier erstmals im Rahmen des Staudinger kommentiert wird.
Die Kodifizierung der Regeln über Fehlen und Wegfall der Geschäftsgrundlage sowie über die Kündigung aus wichtigem Grund im Allgemeinen durch die §§ 313 und 314 hat diesen Instituten einen eigenen Regelungsort gegeben, der hier erstmals im Rahmen des Staudinger kommentiert wird.